Diese Corona-Regeln gelten ab jetzt

  16 Dezember 2020    Gelesen: 425
  Diese Corona-Regeln gelten ab jetzt

Am Ende war der unvermeidlich, der harte Lockdown: Der Einzelhandel schließt bundesweit, Schul- und Kita-Kinder sollen möglichst zu Hause betreut werden und Feuerwerk zu Silvester sowie Alkohol in der Öffentlichkeit werden verboten. Hier ein Überblick, welche Regeln jetzt gelten.

Deutschland geht in den harten Lockdown, um die hohe Zahl an Neuinfektionen in den Griff zu bekommen. Am Dienstag warnte RKI-Präsident Wieler sogar, dass die Lage so ernst ist, wie nie zuvor. Das öffentliche Leben wird daher nun ab 0 Uhr bis zum 10. Januar drastisch heruntergefahren. Darauf haben sich Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten und Ministerpräsidentinnen der Länder geeinigt. Folgende Corona-Maßnahmen greifen ab sofort.

Welche Regeln gelten bundesweit?

Kontaktbeschränkungen und Weihnachtsregelungen

Grundsätzlich gilt für private Treffen weiter eine Obergrenze von fünf Menschen aus zwei Haushalten, wobei Kinder bis 14 Jahre nicht mitgezählt werden. Für die Weihnachtstage vom 24. bis 26. Dezember sollen Treffen mit vier über den eigenen Hausstand hinausgehenden Menschen möglich sein. Allerdings soll dies auf den engsten Familienkreis beschränkt sein: Ehegatten, Lebenspartner und Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sowie Verwandte in gerader Linie, Geschwister, Geschwisterkinder und deren jeweilige Haushaltsangehörige. Zudem gilt der Appell, Kontakte in der Woche davor auf ein Minimum zu beschränken.

Silvester und Neujahr

An beiden Tagen gilt bundesweit ein An- und Versammlungsverbot. Die Kommunen sollen festlegen, wo das Zünden von Feuerwerk verboten ist. De facto soll das Böllern allerdings generell unterbunden werden, indem der Verkauf von Pyrotechnik vor Silvester verboten wird. Wo dies doch verfügbar sein sollte, wird vom Zünden von Feuerwerk dringend abgeraten.

Einzelhandel und Dienstleistungen

Generell wird der Einzelhandel vom 16. Dezember bis zum 10. Januar geschlossen. Ausnahmen gelten etwa für Lebensmittelmärkte, Abhol- und Lieferdienste auch der Gastronomie, Apotheken, Drogerien, Optiker, Tankstellen, Autowerkstätten, Banken, Post, Reinigungen und Weihnachtsbaumhändler. Der Verkauf von Produkten abseits von Lebensmitteln in Märkten kann eingeschränkt werden. Friseure, Kosmetikstudios und ähnliche Betriebe bleiben geschlossen, sofern sie nicht medizinisch notwendige Behandlungen vornehmen.

Alkohol im öffentlichen Raum verboten, "To Go"-Essen bleibt erlaubt

Für die gesamte Lockdown-Zeit gilt ein Alkohol-Verbot in der Öffentlichkeit. Verstöße dagegen werden mit Bußgeld belegt. Essenslieferung und -abholung für zu Hause bleibt weiter möglich. Untersagt ist, das Essen vor Ort zu verzehren.

Schule, Kitas und Arbeit

Kinder sollen von Mittwoch bis zum 10. Januar "wann immer möglich zu Hause betreut werden". Die Schulen werden geschlossen oder die Präsenzpflicht ausgesetzt, wobei es eine Notfallbetreuung, Distanzunterricht und Möglichkeiten für bezahlten Urlaub der Eltern geben soll. Die Regelungen sollen auch für Kindergärten gelten. Arbeitgeber sind angehalten, Betriebsferien auszurufen oder Homeoffice zu ermöglichen, damit die Menschen bundesweit grundsätzlich zu Hause bleiben können.

Kirchen und Gottesdienste

Zusammenkünfte in Gotteshäusern sollen nur bei Einhaltung des Mindestabstands von eineinhalb Metern erlaubt sein. Es gilt zudem eine Maskenpflicht auch am Platz, das Singen ist verboten. Wenn hohe Besucherzahlen zu erwarten sind, müssen die Gemeinden ein Anmeldesystem einführen. Weitere Details sollen mit den Religionsgemeinschaften besprochen werden.

Altenheime und Pflegedienste

Es sollen "besondere Schutzmaßnahmen" getroffen werden. So soll der Bund medizinische Schutzmasken zur Verfügung stellen und die Kosten für Schnelltests übernehmen. Das Personal in Alten- und Pflegeeinrichtungen soll mehrmals pro Woche verpflichtend getestet werden. Entsprechende Tests soll es möglichst auch bei mobilen Pflegediensten geben. In Regionen mit hohen Fallzahlen sollen Besucher im Heimen aktuelle negative Coronatests vorlegen müssen.

Hotspots

In allen Hotspots ab einer Inzidenz von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern pro Woche, derzeit also im Großteil des Bundesgebiets, sollen zusätzliche Einschränkungen gelten, spätestens ab einem Inzidenzwert von 200 sollen zusätzliche Ausgangsbeschränkungen geprüft werden.

Reisen

Es gilt ein Appell, bis zum 10. Januar auf alle nicht zwingend notwendigen Reisen zu verzichten, verboten werden diese jedoch nicht. Quarantänepflichten bei der Rückkehr aus ausländischen Risikogebieten werden bekräftigt.

Wirtschaft und Unternehmen

Vom Lockdown betroffene Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler sollen vom Bund weiter finanziell unterstützt werden. Die sogenannte Überbrückungshilfe III, die Zuschüsse zu den Fixkosten vorsieht, soll verbessert werden. Vorgesehen ist etwa ein höherer monatlicher Zuschuss von bis zu einer halben Million Euro. Wertverluste von Waren und anderen Wirtschaftsgütern sollen mit der Möglichkeit unbürokratischer und schneller Teilabschreibungen aufgefangen werden.

Folgende Ausnahmen gelten in den einzelnen Bundesländern
Bayern

In Bayern gilt eine strikte nächtliche Ausgangssperre von 21 bis 5 Uhr. Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist dann nur noch aus ganz wenigen triftigen Gründen erlaubt. Dazu gehören berufliche Verpflichtungen oder medizinische Notfälle sowie die Begleitung Sterbender oder die Versorgung von Tieren. Die verhängte Ausgangssperre gilt laut Ministerpräsident Söder auch an den Feiertagen und muss eingehalten werden. Bei Verstoß muss mit einem Bußgeld von 500 Euro gerechnet werden. In Bayern soll es keine späten Weihnachtsgottesdienste geben.

Baden-Württemberg

Auch in Baden-Württemberg gilt eine nächtliche Ausgangssperre von 21 bis 5 Uhr. Das Haus darf nur verlassen werden, etwa um seinen Beruf auszuüben, ein medizinischer Notfall oder die Begleitung von Minderjährigen. Die Regelung gilt nicht über die Weihnachtsfeiertage.

Berlin

In Berlin gibt es keine Ausgangssperre, aber Ausgangsbeschränkungen. Das heißt man ist angehalten, die eigene Wohnung nur aus einem triftigen Grund zu verlassen. Dazu gehören Einkäufe, Behördengänge, Arztbesuche oder Gassigehen mit dem Hund. In Grundschulen und in Kindertagesstätten soll es nur eine Notbetreuung geben. Der Stadtstaat appellierte an Eltern, wenn möglich Kinder zu Hause zu betreuen. Es soll die Möglichkeit eines Betreuungsurlaubs geben. Bei den Geschäftsschließungen weicht Berlin leicht ab: So sollen Buchläden - wie schon während des Lockdowns im Frühjahr - offen bleiben. Anders als damals müssen Bau- und Möbelmärkte aber schließen. Die Fünf-Personen-Regel für Kontakte übernimmt Berlin. Am 24. und 25. Dezember gibt es aber keine Haushaltsbeschränkung.

Brandenburg

Das Land Brandenburg verschärft seine nächtliche Ausgangsbeschränkung während der Zeit von 22 bis 5 Uhr. Währenddessen ist es mitunter untersagt draußen Sport zu treiben oder Freunde und Bekannte zu treffen. An den Feiertagen gibt es hier Lockerungen und die Beschränkungen greifen erst ab 2 Uhr nachts.

Bremen

In Bremen bleiben Kindertagesstätten geöffnet, Eltern werden aber gebeten ihre Kinder zu Hause zu betreuen. Der Verkauf von alkoholischen Getränken zum Mitnehmen wie ein Becher Glühwein bleibt vorerst verboten.

Hamburg

Laut Hamburgs Bürgermeister Peter Tschentscher bleiben die Schulen bis zum Ferienbeginn am 18. Dezember offen. Die Anwesenheitspflicht für die Schüler werde aber ab Mittwoch bis einschließlich 10. Januar aufgehoben. Die Kitas bleiben während des gesamten Lockdowns offen, aber auch hier werden Eltern angehalten ihre Kinder zu Hause zu betreuen.

Hessen

Es gibt in Hessen eine nächtliche Ausgangsbeschränkungen erneut zwischen 21 und 5 Uhr. Jedoch nur in Landkreisen oder kreisfreien Städten mit einer Inzidenz von mehr als 200 an drei aufeinanderfolgenden Tagen. Dann müssen wieder wichtige Gründe vorliegen, wenn man das Haus verlässt.

Mecklenburg-Vorpommern

An den Schulen in Mecklenburg-Vorpommern kann Präsenzunterricht in den Jahrgangsstufen bis zur 6. Klasse im verschärften Corona-Lockdown weiterhin grundsätzlich möglich sein. Ministerpräsidentin Manuela Schwesig sagte, dass sie empfehle, Kinder, wo dies möglich sei, zu Hause zu lassen. Die Präsenzpflicht könne auch nach den Weihnachtsferien zunächst ausgesetzt werden, und es könne stattdessen von zu Hause aus gelernt werden. Kitas sollen demnach ebenfalls grundsätzlich offen bleiben. Auch hier sprach sich Schwesig dafür aus, dass Eltern ihre Kinder, sofern möglich, zu Hause lassen sollen. Noch eine gute Nachricht für die Kleinen. Kinder-Feuerwerk ist laut Schwesig an Silvester erlaubt.

Nordrhein-Westfalen

Nordrhein-Westfalen hat die Präsenzpflicht an Schulen bereits ab Montag ausgesetzt. Ab der achten Klasse soll Lernen auf Distanz möglich sein. Auch die Kitas bleiben offen, um ein Betreuungsangebot zu garantieren. Wie sein Kollegen appellierte aber auch Ministerpräsident Armin Laschet, die Kinder wenn möglich zu Hause zu lassen. Anders als im Frühjahr werden die Alten und Pflegebedürftigen laut Laschet nicht abgeschottet. Die Kontaktbeschränkungen gelten in NRW wie von Bund und Ländern vereinbart. Laut Laschet soll es Kontrollen zu Hause nicht geben. "Es wird keine Stichproben unter Weihnachtsbäumen geben", sagte der CDU-Politiker. Man könne aber "da ansetzen, wo der Verdacht besteht, dass eklatant gegen Regeln verstoßen wird". Anders als zunächst geplant bleiben Hotelübernachtungen für Weihnachtsgäste untersagt. Landesweite Ausgangsbeschränkungen soll es in NRW nicht geben, sie sind aber in Hotspots mit einer 7-Tage-Inzidenz über 200 möglich.

Rheinland-Pfalz

In Rheinland-Pfalz sollen die Kitas grundsätzlich offen bleiben. Ministerpräsidentin Malu Dreyer appellierte aber an die Eltern, ihre Kinder möglichst zu Hause zu betreuen. Wenn Eltern arbeiten müssten, keine andere Betreuung fänden oder die Kinder besonderen Förderbedarf hätten, könnten sie ihre Kinder weiterhin in die Kita bringen. Die Präsenzpflicht an den Schulen wird ab Mittwoch ausgesetzt. Für Kinder, für die keine Betreuung bis zum Ferienbeginn am Freitag möglich ist, blieben die Schulen aber offen. Zu den Ladenschließungen betonte Dreyer, dass "Abhol- und Lieferdienste in den Geschäften möglich" seien.

Saarland

Das Saarland hat nun eine erweiterte Maskenpflicht eingeführt. Diese soll im öffentlichen Raum überall dort gelten, wo der Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann, wie in Fußgängerzonen. Außerdem sollen die Geschäfte zum täglichen Bedarf länger öffnen dürfen. Bis zum 2. Januar darf der entsprechende Einzelhandel von 6 bis 22 Uhr geöffnet sein. Für Schüler bis Klasse 6 soll es ein pädagogisches Angebot geben, wenn sie nicht betreut werden können. Auch Kindergärten werden nicht grundsätzlich geschlossen. "Es wird eine Betreuung vorgehalten für Kinder, deren Eltern arbeiten müssen", sagte Ministerpräsident Tobias Hans. Die beschlossenen Kontaktbeschränkungen will das Land übernehmen. Ausgangsbeschränkungen blieben nur eine "ultima ratio", sagte Hans.

Sachsen

Hat bereits am Freitag wegen der hohen Infektionszahlen einen schärferen Lockdown beschlossen, der ab Montag gilt. Schulen, Kitas und Horte bleiben zu, ebenso zahlreiche Geschäfte im Einzelhandel. In Hotspots sollen nächtliche Ausgangssperren gelten. In Sachsen gelten Ausgangsbeschränkungen zwischen 22 und 6 Uhr.

Sachsen-Anhalt

In Sachsen-Anhalt könnten die Lockerungen zum Weihnachtsfest ausfallen. Es bleibe dabei, dass sich höchstens fünf Personen treffen dürfen, sagte Ministerpräsident Reiner Haseloff in Wittenberg. "Eine Lockerung sehen wir derzeit als nicht gerechtfertigt an", so der CDU-Politiker. Bund und Länder hatten sich darauf geeinigt, dass vom 24. bis 26. Dezember Treffen eines Hausstandes mit vier weiteren Personen aus dem engsten Familienkreis möglich sein sollen, auch wenn damit mehr als zwei Haushalte zusammenkommen.

Schleswig-Holstein

Ab Mittwoch gibt es in Schulen und Kitas nur noch eine Notbetreuung. Außerdem gibt es Verschärfungen bei Gottesdiensten. So sind drinnen nur noch maximal 50 Besucher und 100 draußen erlaubt. Hotelübernachtungen sollen lediglich aus beruflichen Gründen oder für Trauerfeiern möglich sein.

Quelle: ntv.de, ysc/AFP/dpa


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