Die Brüsseler Behörde hatte seit dem Höhepunkt der Flüchtlingskrise 2015 wiederholt Zweifel an der Vereinbarkeit der ungarischen Asylregeln mit EU-Recht geäußert. Insbesondere die systematische Inhaftierung von Menschen an der ungarisch-serbischen Grenze stieß in Brüssel auf Kritik. Die EU-Kommission warf der Regierung in Budapest vor, Asylbewerber aus Drittstaaten rechtswidrig in sogenannten Transitzonen zu inhaftieren und abzuschieben.
Diesen Vorwürfen schloss sich der Europäische Gerichtshof jetzt weitgehend an. Im Urteil der Luxemburger Richter heißt es, bei der Abschiebung von Asylbewerbern aus Ungarn seien Garantien nicht beachtet worden. Personen, die internationalen Schutz beantragt hätten, seien rechtswidrig inhaftiert worden. Der EuGH wertete dies als klaren Verstoß gegen EU-Gesetze.
Tags: