Die Bezüge nach Ende der Parlamentszugehörigkeit wurden aus der Staatskasse bezahlt und nicht auf der Basis von Beiträgen in die Rentenkasse. Diese Pensionen betrugen zwischen 2000 bis 12 000 Lei (2500 Euro) und damit ein Vielfaches der rumänischen Durchschnittsrente. Zuletzt hat dies den Staat 33,2 Millionen Lei (6,9 Mio Euro) im Jahr gekostet.
Die bürgerlichen Regierungsparteien unter der Führung von Ministerpräsident Florin Citu und die linke Opposition hatten sich auf die besagte Entscheidung geeinigt. Allerdings blieb die Fraktion der Ungarn-Partei UDMR der Abstimmung aus Protest fern. Sie bemängelte, dass die Sonder-Renten für andere Begünstigte - unter anderem für Militärs, Geheimdienstmitarbeiter, Gefängnisdirektoren, Richter und Staatsanwälte - nicht auch abgeschafft wurden.
Angesichts von Sparzwängen durch die angespannte Budgetlage wird derzeit in Rumänien lebhaft über finanzielle Privilegien debattiert, die Staatsbedienstete genießen. Im Fokus der Kritik stehen auch sehr hohe Zulagen auf Grundgehälter, die mit angeblich außergewöhnlichen Belastungen begründet werden. So bekommen Verfassungsrichter hohe Zuschläge wegen „neuropsychischer Belastung“. Für alle, die mit einem Computer arbeiten, gibt es Zuschläge wegen „Strahlenbelastung“. Letztere Regelung stammt aus den 1990er Jahren, als der Computer noch kein selbstverständliches Arbeitsgerät war.
snanews
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