Geflogen wird den Angaben zufolge ab dem 7. November zweimal wöchentlich – donnerstags und sonntags.
Es wird darauf hingewiesen, dass Bürger Kasachstans, die nach Baku fliegen, sowie andere Passagiere, die nicht in Aserbaidschan ansässig sind, beim Einsteigen einen Impfpass sowie eine Bescheinigung über ein negatives Ergebnis eines PCR-Tests auf Coronavirus vorlegen müssen, der vorgelegt wurde innerhalb von 72 Stunden vor Abflug. Passagiere zwischen 1 und 18 Jahren müssen lediglich eine Bescheinigung über einen negativen PCR-Test auf COVID-19 vorlegen.
Bürger Aserbaidschans, Mitarbeiter diplomatischer Vertretungen und deren Familienangehörige sowie andere Kategorien von Bürgern, die nach Baku fliegen, müssen nur eine Bescheinigung über ein negatives Ergebnis eines PCR-Tests vorlegen, die innerhalb von 72 Stunden vor Abflug eingereicht wurde.
Ungeimpfte Passagiere müssen bei der Ankunft in Kasachstan ein Zertifikat mit einem negativen PCR-Test auf COVID-19 vorlegen, das innerhalb von drei Tagen vor der Ankunft eingegangen ist.
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