Dies spiegelt sich im Kalenderplan der wichtigsten Aktionen und Aktivitäten zur Vorbereitung und Durchführung der außerordentlichen Präsidentschaftswahlen im Land wider.
Der Kalenderplan sieht eine Veröffentlichung der Liste durch die Zentrale Wahlkommission mindestens 20 Tage vor dem Wahltag, dem 18. Januar 2024, vor.
Die Frist für die Übertragung der Abstimmungsprotokolle von der Zentralen Wahlkommission an die Bezirkswahlkommissionen läuft ebenfalls am 18. Januar ab.
Darüber hinaus ist der 18. Januar die Frist für die Einreichung der zweiten vorläufigen Finanzberichte der Präsidentschaftskandidaten.
Am 7. Dezember 2023 unterzeichnete der Präsident der Republik Aserbaidschan Ilham Aliyev ein Dekret über die Abhaltung einer außerordentlichen Präsidentschaftswahl im Land am 7. Februar 2024.
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