Es wird darauf hingewiesen, dass die Wahlbeobachtung in Wahllokalen im ganzen Land durchgeführt wurde und in den organisierten Wahllokalen alle gesetzlich vorgeschriebenen Bedingungen für die Durchführung des Bürgerwahlrechts vorhanden waren.
Es wurde betont, dass auch in Wahllokalen im Ausbildungs- und Bildungszentrum der aserbaidschanischen Armee und in 16 Strafvollzugsanstalten Beobachtungen durchgeführt wurden.
Es wurde auch darauf hingewiesen, dass Sabina Aliyeva während der Beobachtungen mit Mitgliedern der Bezirkswahlkommissionen, Beobachtern und Wählern zusammentraf und sie nach ihrer Meinung zum Wahlprozess fragte. Es wurde betont, dass keine Fälle von Gesetzesverstößen oder Einmischungen durch staatliche Stellen, einschließlich Vertretern der Exekutive und Polizeibeamten, verzeichnet wurden.
Sabina Aliyeva betonte, dass das Wahlrecht, das ein Grundrecht der Bürger ist, bei den Kommunalwahlen in Übereinstimmung mit dem Gesetz gewährleistet wurde.
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