Terroristen wollten fünf Bomben zünden

  20 November 2015    Gelesen: 693
Terroristen wollten fünf Bomben zünden
Nach der Terror-Absage des Fußball-Länderspiels in Hannover werden weitere Details bekannt: Nach HAZ-Informationen wollten die Attentäter drei Bomben in der HDI-Arena zünden. Zudem sollten Sprengsätze an einem Bahnhof und einer Bushaltestelle hochgehen. Der Anführer der fünfköpfigen Terror-Gruppe ist ein Deutscher.


Der Kopf der angeblich aus fünf Personen bestehenden Terrorgruppe soll nach französischen Geheimdienstangaben einen deutschen Pass besitzen. Ein weiteres Mitglied der Gruppe soll als Faiz A. bekannt sein. Einer Mitteilung des französischen Geheimdienstes an die deutschen Sicherheitsbehörden ist nach HAZ-Informationen zu entnehmen, dass die Gruppe insgesamt fünf Sprengstoffanschläge plante. Demnach sollten drei Bomben im Stadion detonieren. Der Sprengstoff sollte entweder mit einem Fahrzeug, das eine Zugangsberechtigung hat (etwa einem Einsatzfahrzeug der Polizei, einem Krankenwagen oder einem Wagen des Sicherheitsdienstes) oder über ein Mitglied der Gruppe mit gültiger Eintrittskarte in die HDI-Arena gebracht werden.

Weitere Sprengsätze an Bahnhof und Bushaltestelle geplant

Einen weiteren Sprengsatz wollten die Terroristen angeblich an einer Bushaltestelle platzieren. Sieben Stunden später, so heißt es in dem Bericht eines französischen V-Mannes weiter, sollte die einzige Frau aus der Gruppe einen Sprengsatz an einem nicht weiter benannten Bahnhof zünden. Detailliert schilderte die Quelle die Vorgehensweise: Es sollte sich dabei nicht um einen Selbstmordanschlag handeln. Die Terroristin sollte mit einem Zug zu dem Bahnhof fahren, dort aussteigen, die Bombe deponieren und mit einem anderen Zug den Tatort wieder verlassen. Die Information ging etwa zwei Stunden vor Anpfiff am Dienstagabend bei den deutschen Behörden ein. Eine halbe Stunde später wurde das Freundschaftsspiel gegen die Niederlande abgesagt.

Generalbundesanwalt ermittelt

Die Generalbundesanwaltschaft in Karlsruhe hat die Ermittlungen rund um den möglichen Terroranschlag übernommen. „Ausschlaggebend für diese Entscheidung war, dass es den Anfangsverdacht der Bildung einer terroristischen Vereinigung gibt“, sagte Staatsanwalt Stefan Schmidt der HAZ. Natürlich werde in diesem Rahmen auch weiterhin wegen des Verdachts der Vorbereitung einer Sprengstoffexplosion ermittelt. Detaillierter wollte sich Schmidt, der auf die laufenden Ermittlungen verweist, nicht äußern.

Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) hatte die Partie in der HDI-Arena am Dienstagabend knapp 90 Minuten vor dem Anpfiff abgesagt. Etwa eine halbe Stunde zuvor war bei den Behörden der Hinweis des französischen Geheimdienstes eingegangen. Das Schreiben war in Englisch abgefasst und musste anschließend ins Deutsche übertragen werden.

Suche nach Sprengstoff und Attentätern blieb erfolglos

Diese genauen Angaben des V-Manns so unmittelbar vor dem Beginn des Fußballspiels ließen den deutschen Behörden keine andere Wahl, als das Länderspiel kurzfristig abzusagen. „Es haben lediglich noch die genauen Uhrzeiten gefehlt, dann wären die Hinweise umfassend gewesen“, sagt ein Ermittler. Die anschließenden Durchsuchungsaktionen im Stadion und die zahlreichen Personenkontrollen in der Stadt brachten den Behörden allerdings keinerlei weitere Erkenntnisse. Weder wurde im oder um das Stadion herum Sprengstoff gefunden, noch wurden verdächtige Personen im Stadtgebiet festgenommen.

Bundesinnenminister Thomas de Maizière erklärte am Donnerstag, es sei bis zum heutigen Tag nicht klar, ob der Plan der Terroristen auch wirklich in die Tat umgesetzt werden sollte. „Ob es allerdings eine reale Bedrohung gegeben hat, das wissen wir nicht“, sagte der Minister.

Hannovers Polizei gründet spezielle Ermittlungsgruppe

Bei der Polizeidirektion Hannover arbeitet derzeit eine eigens eingesetzte Ermittlungsgruppe alle Hinweise und Spuren im Zusammenhang mit der Terrorwarnung ab. Unklar ist, warum sich in die Ermittlungen bislang weder Beamte des Landeskriminalamts Niedersachsen noch Spezialisten des Bundeskriminalamts eingeschaltet haben, wie das in ähnlich gelagerten Fällen in der Vergangenheit üblich war.

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