Schwedische Abgeordnete stellen Strafanzeige gegen Erdogan

  13 Juli 2017    Gelesen: 809
Schwedische Abgeordnete stellen Strafanzeige gegen Erdogan
Fünf schwedische Abgeordnete der Linken- und Grünen-Partei haben Anzeige gegen den türkischen Staatspräsidenten Erdogan und Mitgliedern des Regierungskabinetts wegen Völkermord, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit gestellt.
Stockholm / TP - Schwedische Politiker der Partei Linke und Grünen haben bei der schwedischen Staatsanwaltschaft in Stockholm Anzeige gegen den türkischen Staatspräsidenten Erdogan sowie andere türkische Offizielle wie Premier Binali Yildirim erstattet. Das berichten schwedische Medien. Der Vorwurf: Völkermord, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit während der Unruhen Ende 2015 und während des aufgeflammten Konflikts mit der Terrororganisation PKK in den Städten im Südosten der Türkei.
Die Sprecherin der Initiative von insgesamt fünf Abgeordnete des schwedischen Parlaments, Annika Lillemets von den Grünen (Miljöpartiet de Gröna) erklärte hierzu, gemäß des Völkerstrafgesetzbuches Anzeige bei der Staatsanwaltschaft eingereicht zu haben. Als Begründung für die Anzeige führen die Politiker an, sie hätten eine "ethnische Verpflichtung, die systematischen Kriegsverbrechen in der Türkei hier in Schweden zur Anzeige zu bringen", zitiert thelocal.se. Ein weiterer Anzeigenerstatter, Carl Schlyter von den Grünen, erklärte gegenüber Medien, wenn man Erdogan daran hindern könnte, in Europa frei herumzureisen und in diversen europäischen Ländern Einfluss zu üben, so könnte dass die eigene Politik beeinflussen. Die schwedische Staatsanwaltschaft teilte mit, die Strafanzeige zu prüfen, jedoch werde das eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen, um das Resultat der Vorüberprüfung bekannt zu geben.
Ein schwedisches Gesetz ermmöglicht seit 2014 nationalen Gerichten, Fälle von angeblichen Kriegsverbrechen oder Völkermord zu verfolgen, unabhängig davon, wo und von wem sie begangen worden ist. Durch das Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH/ICC) vom Juli 1998 sehen bzw. sahen sich einige Staaten vor verschiedene Fragen gestellt: So zum einen, ob sie den Vertrag ratifizieren sollen und inwieweit hierfür innerstaatliche Verfassungsänderungen erforderlich sind. Zum anderen gilt bzw. galt es für die Mitgliedsstaaten des Statuts, nationale Rechtsgrundlagen für die vom Römischen Statut geforderte Zusammenarbeit mit dem Gerichtshof zu schaffen. Zum dritten stellt bzw. stellte sich für die Staaten die Frage, inwieweit sie selbst willens und in der Lage sind, völkerrechtliche Straftaten zu verfolgen und zu bestrafen bzw. ob dafür die eigene Strafrechtsordnung geändert werden muss. Zwar verpflichtet der Statut die Staaten nicht, mit nationaler Strafgewalt über völkerrechtliche Verbrechen zu begründen und auszuüben, doch Schweden legte per Gesetz fest, diese Gewalt ausüben zu wollen.
In Deutschland hatten Rechtsanwälte und Politiker den türkischen Staatspräsidenten Recep Erdogan wegen angeblicher Kriegsverbrechen bei der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe nacheinander zwei mal (2011 und Mitte 2016) angezeigt. Der Vorwurf lautete ebenfalls: Der Staatsschef, der Verteidigungsminister und hohe Militärs sollen im PKK-Konflikt gegen das Völkerstrafgesetzbuch verstoßen haben. Bislang wurden die Anzeigen nicht weiter verfolgt.
Damals stellte die Bundesanwaltschaft die Anzeige ein. Erdogan genieße als Premierminister uneingeschränkte politische Immunität, deshalb sei die Strafanzeige nicht weiter geprüft worden, hieß es dabei formell. An eine höhere Instanz konnte die Initiative sich damals nicht wenden, weil die Bundesanwaltschaft die höchste Staatsanwaltschaft in Deutschland ist.
Menschenrechtsorganisationen in der Türkei haben bislang vor allem während der Kämpfe zwischen türkischen Sicherheitskräfte und der PKK in Cizre keine konkreten Hinweise für derartige Berichte vorgefunden. Zuletzt hatte die Menschenrechtsorganisation IHD einen vorläufigen Bericht über die Vorgänge in einem Keller in Cizre verfasst, die von der Istanbuler Gerichtsmedizinerin Prof. Dr. R. Sebnem K. Fincanci erstellt wurde. Die IHD hatte aufgrund der Ausführungen des kurdisch-nationalistischen HDP-Abgeordneten Faysal Sariyildiz die Begehung und Überprüfung veranlasst. Das türkische Parlament hatten einen Antrag der HDP zur Untersuchung der Vorfälle in Cizre mitte Februar 2016 abgelehnt. Die Abgeordneten sahen keinen Grund, eine Untersuchungskommission einzusetzen.

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