Der 18-Jährige sitzt seit März in Abschiebehaft. Er hat fast sein ganzes Leben in Deutschland verbracht, ist aber russischer Staatsangehöriger. Die Behörden trauen ihm einen Terroranschlag zu, weil er mit dem Islamischen Staat sympathisiert und Suizidgedanken hat. Im Chat mit einem Islamisten aus Essen soll er sich bereiterklärt haben, einen Anschlag auf Zivilisten zu verüben.
Das Bundesverfassungsgericht hatte vergangene Woche grundsätzlich entschieden, dass islamistische Gefährder abgeschoben werden dürfen. Auch die Beschwerde des 18-Jährigen hatten die Richter wenig später abgewiesen. Daraufhin wandte er sich an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg.
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