Die Kreuzpflicht für die bayerischen Landesbehörden ist in Kraft getreten. Bayerns Ministerpräsident Markus Söder hat an einem passenden Ort Gelegenheit, sich zu einer seiner Herzensangelegenheiten zu äußern: Er will am Freitag Papst Franziskus und dessen Vorgänger Benedikt XVI. in Rom besuchen. Söder hatte angeordnet, dass in den Dienstgebäuden des Freistaats ein Kreuz im Eingangsbereich aufzuhängen ist. Das soll die christlich-abendländische Tradition Bayerns deutlich machen. Kritiker sehen darin jedoch lediglich einen politischen Schachzug, um bei der Landtagswahl im konservativen Lager zu punkten.
Bei dem nicht öffentlichen Treffen mit Papst Franziskus dürfte es auch um die Kreuzpflicht gehen. Während die Meinung von Franziskus zu dem umstrittenen Erlass nicht bekannt ist, dürfte der deutlich konservativer eingestellte Benedikt XVI. die Initiative Söders loben. In der Wissenschaftsbranche regte sich unterdessen Protest gegen den Erlass - sowohl von Studenten als auch von manchen Wissenschaftlern und Künstlern.
Michael Krüger, Präsident der Bayerischen Akademie der Schönen Künste, sagte der "Süddeutschen Zeitung": "Wir haben nichts gegen Kreuze welcher Art auch immer, nur sollten sie dort hängen, wo sie hingehören: in der Kirche." Für Hochschulen, Museen und Theater des Freistaats gilt indes keine Kreuz-Verpflichtung, sondern lediglich eine Empfehlung. Das sagte eine Sprecherin des Kunst- und Wissenschaftsministeriums in München. "Die Verpflichtung, Kreuze im Eingangsbereich anzubringen, gilt auch für alle Behörden im Bereich des Kunst- und Wissenschaftsministeriums, mit Ausnahme der Hochschulen, Theater und Museen", erklärte die Sprecherin. "Für die gilt die Empfehlung."
Die Ausnahmeregelung bedeutet jedoch keineswegs, dass es etwa in Museen grundsätzlich keine Kreuze zu sehen gibt. Dort sind ohnehin Kunstwerke mit christliche Motiven und Kreuzen in großer Zahl ausgestellt - so in der weltberühmten Alten Pinakothek oder der Residenz in München.
Kreuzerlass in Kirchen umstritten
Regierungsintern ist das Innenministerium für die Umsetzung des Kreuzerlasses zuständig. Dem Haus von Ressortchef Joachim Herrmann sind weitere Fälle von Widerstand bislang nicht bekannt, zumindest nicht im eigenen Geschäftsbereich. "Die neue Regelung ist, wie alle anderen verpflichtenden Vorschriften auch, von den nachgeordneten Behörden zu beachten und ordnungsgemäß umzusetzen", sagte ein Sprecher. "Im Übrigen gibt es im Freistaat viele Behörden, in denen ohnehin schon lange ein Kreuz hängt." Bislang hängen Kreuze in Klassenzimmern und Gerichtssälen.
Der Erlass gilt nicht für die Behörden des Bundes und der Kommunen in Bayern, da diese nicht der Staatsregierung unterstehen. Vorgaben zur Gestaltung oder Größe des Kreuzes gibt es nicht - "dies wird sinnvollerweise in den Behörden vor Ort entschieden", sagte der Sprecher des Innenministeriums. "Passt vielleicht in einen Altbau im konkreten Fall ein geschreinertes Holzkreuz besser, ist in einem modernen Neubau vielleicht ein Kreuz aus Stahl oder Glas überzeugender."
Auch in den Kirchen ist der Kreuzerlass umstritten. Nachdem der Münchner Kardinal Reinhard Marx vor einer politischen Vereinnahmung des Kreuzes gewarnt hatte, erntete er keineswegs nur Zustimmung, sondern auch Widerspruch aus dem Kirchenvolk und von anderen Bischöfen.
Quelle: n-tv.de
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