Darin heißt es, "die Rechtsstaatlichkeit gehört zu den gemeinsamen Werten, auf denen die Europäische Union fußt." Der Kommission sei es daher wichtig, Entwicklungen zu stoppen, die die Rechtsstaatlichkeit eines Mitgliedstaats infrage stellen könnten. Dies gelte zum Beispiel, wenn die Integrität, Stabilität und das ordnungsgemäße Funktionieren eines nationalen Verfassungsgerichts untergraben würden.
Das polnische Parlament hatte am Dienstagabend mit klarer Mehrheitfür den Gesetzentwurf gestimmt. Dieser sieht unter anderem vor, dass künftig für alle Entscheidungen des Verfassungsgerichts eine Zweidrittelmehrheit statt wie bisher eine einfache Mehrheit erforderlich ist. Es entfällt überdies der Paragraf über die Unabhängigkeit des Gerichts. Ex-Minister Andrzej Halicki von der liberalen Bürgerplattform (PO) sprach von einem "schleichenden Staatsstreich".
Das Schreiben der EU-Kommission bezog sich allerdings nicht nur auf den aktuellen Vorgang: Bereits Ende November hatte die regierende nationalkonservative Partei PiS die Wahl von fünf Richtern des Verfassungsgerichts für ungültig erklärt und ihnen genehme Juristen auf die Posten gehoben. Das Verfassungsgericht hatte in zwei Urteilen Anfang Dezember festgestellt, dass das entsprechende Gesetz verfassungswidrig gewesen sei und die alten Richter wieder eingesetzt werden müssten, der PiS-nahe Präsident Andrzej Duda hatte die fünf Verfassungsrichter allerdings bereits vereidigt.
Am Mittwoch hatte bereits Luxemburgs Außenminister Jean Asselborn, dessen Land noch bis Jahresende der EU-Ratsvorsitz inne hat, die Politik der rechtskonservativen Regierung kritisiert. Die EU-Kommission müsse die polnische Regierung Anfang des neuen Jahres vorladen und die Vorgänge genau prüfen. Notfalls müsse die EU auch Sanktionen verhängen, wenn die Regierung in Warschau ihren Kurs nicht korrigiere.
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