EuGH gegen Österreich: Auch beim befristeten Aufenthaltsrecht volle Sozialhilfe

  24 November 2018    Gelesen: 564
EuGH gegen Österreich: Auch beim befristeten Aufenthaltsrecht volle Sozialhilfe

Österreich ist vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) mit einer Bestimmung seines Asylgesetzes gescheitert, die Menschen mit befristetem Aufenthaltsrecht nur eingeschränkte Sozialhilfe zugesteht. Es ist bereits die zweite Niederlage der Wiener Regierung innerhalb weniger Tage, die österreichische Regelungen für Migranten und Ausländer betreffen.

Das Urteil war in dieser Eindeutigkeit mehr oder weniger erwartet worden. Schon als der Fall in den österreichischen Medien das erste Mal publik wurde, spätestens aber als der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 31. Januar 2018 den Eingang eines sogenannten Antrages auf Vorabentscheidung des Landesverwaltungsgerichtes Oberösterreich bestätigte, waren sich die meisten Juristen der Alpenrepublik einig. Die sogenannte Anerkennungsrichtlinie der Europäischen Union (EU) bricht als Europarecht nationales Recht. 

Aus diesem Grund ist es unzulässig, Menschen, dass Österreichs Asylgesetz Menschen, die zwar als Flüchtling anerkannt, aber nur einen befristeten Aufenthaltstitel erhalten haben, weniger Sozialleistungen zu bewilligen, im Vergleich zu österreichischen Staatsbürgern bzw. solchen Menschen, die einen unbefristeten Aufenthaltstitel vorweisen können.

Zweite ausländerrechtliche Niederlage Österreichs innerhalb kurzer Zeit

Es ist die zweite Niederlage der österreichischen Regierung innerhalb kurzer Zeit, die Regelungen für Flüchtlinge und Migranten betreffen. Am Dienstag hatte der Sozialausschuss des Europaparlamentes einen Änderungsantrag für die „EU-Verordnung zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit“ mit großer Mehrheit abgelehnt. Der war maßgeblich auch von der Regierung in Wien initiiert worden. Dort war Ende Oktober die sogenannte Familienbeihilfe neu gefasst worden, Sputnik berichtete. Das Ziel der Bundesregierung in Wien ist das gleiche, das auch die Regierungen in Berlin und Kopenhagen anstreben. Sie wollen Kindergeld, das an in Deutschland bzw. Dänemark arbeitende EU-Bürger gezahlt wird, an das Preisniveau der Herkunftsstaaten anpassen, wenn die Kinder dort weiterhin leben.

Das ist vor allem gegen Bürger aus den südosteuropäischen EU-Staaten gerichtet. Wenig verwunderlich kommt von daher auch umgehend Protest. Die slowenische Europaabgeordnete Romana Tomc vereinte weitere acht Parlamentskolleginnen und Kollegen aus Rumänien, Ungarn, der Slowakei, Polen, Tschechien, Deutschland und Belgien, die eine Anfrage an die Europäische Kommission richteten, zu prüfen, inwieweit das neue österreichische Gesetz gegen EU-Recht verstoße.

Die Europäische Kommission hatte diese „Indexierung“, wie die österreichische Regierung diese Gesetzesnovelle technisch nennt, unabhängig von dieser parlamentarischen Anfrage bereits als mit EU-Recht nicht vereinbar erklärt und eine Überprüfung angekündigt. Der Europaabgeordnete Harald Vilimsky, Generalsekretär der FPÖ, die mit der ÖVP in Wien die Regierungskoalition stellt, wunderte sich in den „Salzburger Nachrichten“ über die Kommission, denn diese zahle ihren Beamten im EU-Ausland ebenfalls nur Mittel aus, die dem dortigen Preisniveau entsprechen. Nun droht also ein weiterer Rechtsstreit zwischen Brüssel und Wien.

Bundeskanzler Kurz für seine kompromisslose Haltung in Migrationsfragen gelobt

Ein wenig Trost erhielt Bundeskanzler Sebastian Kurz am Mittwoch vom Geschäftsführer des American Jewish Committee, David Harris. Der hatte auf einer internationalen Antisemitismus-Konferenz in Wien, den österreichischen Regierungschef ausdrücklich für dessen Haltung in der Migrationsfrage gelobt, Sputnik berichtete.

Kurz hatte sich gegen eine unkontrollierte Zuwanderung vor allem aus muslimischen Staaten gewandt, da von dort Haltungen zu Israel und antisemitischen Ideen kämen, „die wir nicht in unseren Gesellschaften haben möchten.“ Harris hatte daraufhin von allen europäischen Staaten eine solche eindeutige Haltung wie die von Kurz gefordert.

Befeuert EuGH-Urteil Kritik am UN-Migrationspakt?

Das aktuelle Urteil des EuGH könnte Diskussionen zum aktuell zur Debatte stehenden Migrationspakt der UNO befeuern. Denn der Gerichtshof nahm ausdrücklich Bezug zur Genfer Flüchtlingskonvention. Auch die hat sich seit ihrer Deklaration vor mehr als einem halben Jahrhundert, bekanntlich zu einem völkerrechtlich verbindlichen Regelwerk entwickelt. Völkerrecht aber ist kein in einem Gesetzbuch geschriebenes Recht, sondern sogenanntes Gewohnheitsrecht, dass erst durch permanente, von allen Staaten akzeptierte Anwendung zu verbindlichem Recht wird.

Genau das, befürchten Kritiker des UN-Migrationspaktes, könnte auch mit dem neuen Regelwerk eintreten. Österreich hat bereits erklärt, diesen Pakt nicht unterzeichnen zu wollen. Die deutsche Regierung argumentiert, der Pakt sei unverbindlich und die meisten der dort festgehaltenen Normen erfüllt die Bundesrepublik bereits.

Interessanterweise aber weigert sich die Bundesregierung hartnäckig, Auskunft darüber zu geben, mit welchen Positionen die Bundesrepublik in die Verhandlungen über diesen Pakt gegangen ist und welche Kompromisse die deutschen Delegationen gemacht haben und wieso. Transparenz über eines der wahrscheinlich wichtigsten und strittigsten Themen unserer Tage sieht anders aus.

sputniknews


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