„Angesichts der sogenannten‚ Präsidentschafts- und Parlamentswahlen in Berg-Karabach am 31. März 2020 bekräftigt die Europäische Union, dass sie den verfassungsmäßigen und rechtlichen Rahmen, in dem sie abgehalten werden, nicht anerkennt. Dieses Ereignis kann die Bestimmung des künftigen Status von Berg-Karabach oder das Ergebnis des laufenden Verhandlungsprozesses nicht beeinträchtigen “, heißt es in der Erklärung.
Die EU erinnert an ihre entschlossene Unterstützung der OSZE-Minsk-Gruppe und insbesondere an die Bemühungen ihrer Ko-Vorsitzenden, über den Status quo hinaus Fortschritte zu erzielen und substanzielle Verhandlungen über einen umfassenden und nachhaltigen Frieden zu führen.
"Die EU ist bereit, weitere Anstrengungen zur baldigen friedlichen Lösung des Berg-Karabach-Konflikts zu unterstützen", heißt es in der Erklärung.
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