Migrationsdienst appelliert an Ausländer bezüglich des strengen Quarantäneregimes

  20 Juni 2020    Gelesen: 1356
  Migrationsdienst appelliert an Ausländer bezüglich des strengen Quarantäneregimes

Laut AzVision.az hat der Staatliche Migrationsdienst im Zusammenhang mit dem zweiwöchigen strengen Quarantäneregime an die im Land lebende Ausländer und Staatenlose appelliert.

Gemäß der Entscheidung des Ministerkabinetts vom 19. Juni 2020 in den Gebieten Baku, Sumgayit, Ganja, Lankaran, Yevlakh, Masalli, Jalilabad und der Region Abscheron vom 21. Juni 2020 bis zum 5. Juli um 00:00 Uhr werden Ausländer und Staatenlose, die im Land leben, gebeten, im Zusammenhang mit den Aktivitäten des staatlichen Migrationsdienstes Folgendes zu berücksichtigen:

Die Aktivitäten der regionalen Migrationsbüros in den genannten Gebieten sind begrenzt, die entsprechenden Dokumente werden empfangen und die fertigen Dokumente werden über die „ASAN-Servicezentren“ ausgestellt.

Relevante ärztliche Atteste sind nicht erforderlich, wenn Sie eine befristete und dauerhafte Aufenthaltserlaubnis beantragen (es ist erforderlich, relevante ärztliche Atteste vorzulegen, wenn Sie eine vorgefertigte Erlaubnis erhalten).

Die Prüfung der Rechte und Pflichten von Ausländern wird verschoben, die nach den Gesetzen der Republik Aserbaidschan eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis beantragen, sowie ihre Kenntnis der Staatssprache.

Ausländer mit gültiger Aufenthaltserlaubnis und ohne Grund zur Verlängerung sowie gesetzliche Vertreter von Ausländern, die an diesen Daten das 16. Lebensjahr vollendet haben (Eltern usw.), werden gebeten, beim Dienst eine Verlängerung des vorübergehenden Aufenthalts zu beantragen.

Ausländer können Vorschläge, Anträge und Beschwerden zu Migrationsfragen über den Link https://www.migration.gov.az/contacts/letter einreichen.

Ausländer, die an diesen Daten ihren Wohnort oder Wohnsitz vorübergehend verlassen möchten, müssen eine SMS an 8103 senden, um eine Genehmigung zu erhalten.

Ausländer, die am Wohnort registriert sind, sowie diejenigen, die beschlossen haben, ihren vorübergehenden Aufenthalt zu verlängern, können die Nummer der relevanten Dokumente auf der offiziellen Website des staatlichen Migrationsdienstes im elektronischen Dienst "Antragsverfolgung" (https://eservice.migration.gov.az/public/application) abrufen -track) kann verwenden.

Für Ausländer ist es wichtig, beim Umzug einen Ausweis (Reisepass oder ein anderes Grenzübergangsdokument) bei sich zu haben.

Weitere Informationen erhalten Sie im Anruf Zentrum unter (012) 919.


Tags:


Newsticker