Gericht erlaubt Teilräumung des Flüchtlingslagers in Calais

  26 Februar 2016    Gelesen: 670
Gericht erlaubt Teilräumung des Flüchtlingslagers in Calais
Im südlichen Teil des als "Dschungel" bekannten Camps leben mindestens 1.000 Menschen. Helfer hatten versucht, die Räumung mit einer einstweiligen Verfügung zu stoppen.
Die französische Justiz hat die geplante Teilräumung des Flüchtlingslagers in Calais gebilligt. Laut französischen Medienberichten erklärte das Verwaltungsgericht der nordfranzösischen Stadt Lille ein entsprechendes Dekret am Donnerstag für rechtmäßig. Damit können die Behörden wie geplant den südlichen Teil des als "Dschungel" bekannten Lagers am Ärmelkanal räumen.

In dem Abschnitt leben nach Angaben der Behörden bis zu 1.000 Flüchtlinge in selbst gebauten Hütten und Zelten. Hilfsorganisationen sprechen dagegen von rund 3.500 Flüchtlingen.

Die Präfektur des Départements Pas-de-Calais hatte den Flüchtlingen bis Dienstagabend Zeit gegeben, den südlichen Abschnitt zu räumen. Flüchtlinge und Hilfsorganisationen versuchten, die Räumung per einstweiliger Verfügung zu verhindern, und zogen vor das Verwaltungsgericht von Lille. Das Ultimatum der Behörden wurde damit bis zur Entscheidung des Gerichts unwirksam. Nun aber gab das Verwaltungsgericht der Präfektur recht.

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