Gastronomen droht Pleitewelle

  29 Oktober 2020    Gelesen: 489
Gastronomen droht Pleitewelle

Jeder siebte Gastronomiebetrieb ist laut der Auskunftei Crif Bürgel insolvenzgefährdet. Am höchsten ist das Risiko in Sachsen-Anhalt, wo Wirte jetzt Klagen gegen die neuen Corona-Einschränkungen prüfen.

Angesichts der Coronakrise warnt die Wirtschaftsauskunftei Crif Bürgel vor einer Pleitewelle in der Gastronomie. Bis Ende Oktober seien mehr als 8300 Restaurants, Gaststätten, Imbisse und Cafés in Deutschland insolvenzgefährdet, heißt es in einer Analyse, aus der die Deutschen Presse-Agentur zitiert. Das seien 14,5 Prozent der untersuchten Betriebe. Im Februar - bevor Gastronomen in der ersten Corona-Welle schließen musste - hatte Crif Bürgel den Anteil insolvenzgefährdeter Gastronomiefirmen auf 10,2 Prozent taxiert.

Die Wirtschaftsauskunftei, die die finanzielle Lage von 57.300 Gastronomiebetrieben analysierte, errechnet damit von Februar bis Oktober einen prozentualen Anstieg um gut ein Drittel (33,9 Prozent). Die Situation vieler Restaurants, Gaststätten, Imbisse und Cafés dürfte sich noch deutlich verschlimmern. "Im 1. Quartal 2021 könnte jedes fünfte Unternehmen aus der Gastronomie insolvenzgefährdet sein", sagte Geschäftsführer Frank Schlein.

Auf die Branche kommen mit schärferen Corona-Regeln harte Zeiten zu: Gastronomen wie Restaurants, Bars und Kneipen sollen vom 2. November an für den Rest des Monats geschlossen bleiben, entschieden Bund und Länder nach Beratungen mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) am Mittwoch in Berlin. Davon ausgenommen ist nur das Liefern und Abholen von Speisen für den Verzehr zu Hause.

Für die Studie hat Crif Bürgel Informationen zur Finanzlage von Firmen, die Aufschluss über die Zahlungsfähigkeit geben, ausgewertet. Dazu zählen Angaben in Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen, Mitarbeiter- und Umsatzzahlen oder Zahlungserfahrungen. Auch negative Gerichtsmerkmale wie Mahnverfahren, Inkasso-Überwachungen oder allgemeine Einträge im Schuldnerverzeichnis flossen ein.

Der Bundestag hat in der Coronakrise das Insolvenzrecht gelockert. In Fällen der Überschuldung wurde die Antragspflicht für Firmen bis Jahresende ausgesetzt. Das soll in Bedrängnis geratenen Unternehmen Luft verschaffen, um staatliche Hilfen zu beantragen und Sanierungsbemühungen voranzutreiben. Die Aussetzung gilt für Firmen, die pandemiebedingt überschuldet, aber nicht zahlungsunfähig sind.

Bayern steht am besten da
Unter den Bundesländern stehen Gastronomen in Bayern laut der Analyse noch am besten da. Dort waren 11,0 Prozent der untersuchten Betriebe per Ende Oktober insolvenzgefährdet, ähnlich wie in Baden-Württemberg (11,9 Prozent). Am höchsten war der Anteil insolvenzgefährdeter Gastronomiebetriebe demnach in Sachsen-Anhalt (20,1 Prozent), Sachsen (19,1 Prozent) und Berlin (17,2 Prozent).

In Sachsen-Anhalt kündigte der Hotel- und Gaststättenverbandes (Dehoga) die Prüfung rechtlicher Schritte gegen die neuen Beschlüsse von Bund Ländern an. "Es ist eine große Enttäuschung, das ist wirklich dramatisch für uns", sagte Dehoga-Chef Michael Schmidt. "Wir sind nicht der Treiber der Pandemie." Klagen könnten nur die Gastronomen selbst. Die Dehoga-Hauptgeschäftsführerin Ingrid Hartges sagte am Abend in der ARD, es hätten sich schon Mitglieder gemeldet, die klagen wollten.

spiegel


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