Bundesländer für Lockdown bis 20. Dezember – und schärfere Auflagen

  23 November 2020    Gelesen: 424
Bundesländer für Lockdown bis 20. Dezember – und schärfere Auflagen

Der Teil-Lockdown in Deutschland soll nach einer Beschlussvorlage der Bundesländer, die unserem Hauptstadtstudio vorliegt, bis zum 20. Dezember verlängert und zudem verschärft werden. Darüber hinaus ist eine weitere Verlängerung möglich. Für das Weihnachtsfest gelten aber Ausnahmen bei den Kontaktbeschränkungen. Das Feuerwerk an Silvester soll verboten werden.

Die Beschlussvorlage stammt vom Vorsitzland der Ministerpräsidentenkonferenz. Das ist zur Zeit Berlin. Laut der Vorlage werden die bisherigen Maßnahmen – also unter anderem die Schließung von Hotels, Restaurants und Fitnessstudios – noch nicht als ausreichend eingestuft. In diese Richtung hatte sich zuletzt auch Bundeskanzlerin Merkel nochmals geäußert. Die Beschlussvorlage der Länder ist die Grundlage für die nächsten Beratungen mit der Kanlzerin am kommenden Mittwoch. Das letzte Treffen war ohne verbindliche Regeln zuendegegangen.

Nur noch fünf Personen dürfen sich treffen

Geplant ist laut der Beschlussvorlage nun, dass die persönlichen Kontakte weiter eingeschränkt werden müssen – und das voraussichtlich bis weit in den Januar hinein. Private Zusammenkünfte mit Freunden bleiben auf den eigenen und einen weiteren Haushalt begrenzt. Hinzu kommt aber, dass nur noch Treffen von fünf Personen erlaubt sein sollen. Kinder bis 14 Jahre sind von dieser Regel ausgenommen, an Weihnachten werden die Vorschriften für alle gelockert.

Der Teil-Lockdown kann über den 20. Dezember hinaus um jeweils 14 Tage verlängert werden, bis der Inzidenzwert in Deutschland „signifikant“ gesunken ist. Er liegt derzeit bundesweit bei rund 140 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen. Wenn einzelne Länder einen sehr niedrigen Inzidenzwert aufweisen, dürfen sie schon vor dem 20. Dezember Lockerungen veranlassen.

Maskenpflicht ab Klasse 7

Für die Schulen haben die Länder in der Beschlussvorlage auch Regeln zur Maskenpflicht festgelegt. In Regionen mit einer Inzidenzzahl von deutlich mehr als 50 soll der Mund-Nasenschutz ab Klasse 7 sowie an den berufsbildenden Schulen verpflichtend im Unterricht getragen werden. Schulen ohne Infektionsgeschehen können davon ausgenommen werden.

Hinzu kommt eine neue Teststrategie: Gibt es einen Infektionsfall in einer Klasse, sollen Schüler und Lehrer für fünf Tage in Quarantäne geschickt werden und sich dann einem Schnelltest unterziehen. Fallen die Tests negativ aus, kann der Präsenzunterricht wieder beginnen.

Bei den wirtschaftlichen Hilfen für Unternehmen und Selbständige ist laut Beschlussvorlage geplant, dass die Unterstützung von Bund und Ländern zunächst bis 20. Dezember weitergeführt wird.

Und noch ein Punkt, der für viele von Interesse sein dürfte: Die Beschlussvorlage der Länder sieht vor, dass zum Jahreswechsel der Verkauf, Erwerb und das Anzünden von Feuerwerk verboten ist.

Entschieden wird über all das dann am Mittwoch in den gemeinsamen Beratungen mit der Kanzlerin. Beim letzten Mal hatte es in der Runde keine Festlegung auf verbindliche Regeln gegeben. Die Länder waren nicht bereit, die Beschlussvorlage des Bundes mitzutragen. Am Ende standen dann Appelle, dass die Menschen ihre Kontakte möglichst auf ein Minimum beschränken. Dieses Mal stammt die Vorlage nun aus der Feder der Länder.

deutschlandfunk


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