Strom aus erneuerbaren Energien darf nicht direkt als Grünstrom an Stromkunden vermarktet werden, da diese bereits über die EEG-Umlage für den Ausbau der Erneuerbaren zahlen. Den Eckpunkten zufolge soll regionaler Strom, der durch das Erneuerbare Energien-Gesetz (EEG) gefördert und über die Umlage finanziert wird, daher auch nur als geförderter Strom gekennzeichnet werden. Das ganze soll nicht zu höheren Kosten führen.
Die Möglichkeit der Kennzeichnung von Grünstrom aus der Region soll Bestandteil der EEG-Novelle 2016 sein.
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