Das haben Bund und Länder beschlossen

  04 März 2021    Gelesen: 843
Das haben Bund und Länder beschlossen

Es war die bislang längste Sitzung von Bund und Ländern im Kampf gegen die Corona-Pandie: Fast neun Stunden berieten Kanzlerin Merkel und die Ministerpräsidenten weitere Schritte. Am Ende wird der Lockdown verlängert - doch zugleich gibt es einen Pfad für Lockerungen.

Es war die bislang längste Sitzung von Bund und Ländern im Kampf gegen die Corona-Pandie: Fast neun Stunden berieten Kanzlerin Merkel und die Ministerpräsidenten weitere Schritte. Am Ende wird der Lockdown verlängert - doch zugleich gibt es einen Pfad für Lockerungen. Am Ende vereinbaren die Bundeskanzlerin und die Regierungschefs der Länder folgende Regelungen:

Impfen

Ab Ende März/Anfang April werden Haus- und Fachärzte in die Impfkampagne eingebunden. Impfzentren und mobilen Impfteams werden ab April kontinuierlich mit der gleichen Menge Impfdosen wöchentlich beliefert. Die Priorisierung der Impfverordnung gilt auch für die Impfungen in den Arztpraxen als Grundlage. Die tatsächliche Entscheidung der Priorisierung erfolgt nach jeweiliger ärztlicher Einschätzung.
Der Einsatz von Betriebsärzten wird im Laufe des zweiten Quartals verstärkt. Um möglichst vielen Bürgern ein Impfangebot machen zu können, sollen die für die Zweitimpfung zurückgehaltenen Dosen deutlich reduziert und die zulässigen Intervalle zwischen erster und zweiter Impfung möglichst ausgeschöpft werden.
Tests

Für den Schulbetrieb und die Kinderbetreuung stellen die Länder sicher, dass das Lehrer und Erzieher sowie alle Schüler pro Präsenzwoche mindestens ein kostenloser Schnelltest angeboten wird.
Unternehmen sollen ihren in Präsenz Beschäftigten pro Woche mindestens einen kostenlosen Schnelltest anbieten.
Allen asymptomatischen Bürgern wird mindestens einmal pro Woche ein kostenloser Schnelltest ermöglicht. Die Kosten übernimmt ab dem 8. März der Bund.
Lockdown

Die bestehenden Beschlüsse bleiben gültig. Die Länder werden ihre Verordnungen anpassen und bis zum 28. März 2021 verlängern.

Treffen

Ab 8. März dürfen wieder zwei Haushalte, jedoch maximal fünf Personen - Kinder bis 14 Jahre werden dabei nicht mitgezählt -, zusammenkommen
Paare gelten als ein Haushalt
In Regionen mit einer Sieben-Tages-Inzidenz von unter 35 können die Möglichkeiten zu privaten Zusammenkünften auf drei Haushalte mit zusammen maximal zehn Personen erweitert werden.
Steigt die Sieben-Tage-Inzidenz an drei aufeinander folgenden Tagen in einem Bundesland oder einer Region auf über 100, treten ab dem zweiten darauffolgenden Werktag die Regeln, die bis zum 7. März gegolten haben, wieder in Kraft (Notbremse).

Öffnungsschritte

Erster Schritt

Erste Öffnungsschritte im Bereich der Schulen und Friseure sowie einzelne weitere Öffnungen in den Ländern sind vollzogen
Zweiter Schritt

Buchhandlungen, Blumengeschäfte und Gartenmärkte dürfen in allen Bundesländern öffnen - es gelten Auflagen
Körpernahen Dienstleistungsbetriebe sowie Fahr- und Flugschulen können mit entsprechenden Hygienekonzepten ebenso öffnen. Kann keine Maske getragen werden, sind ein tagesaktueller Schnell- oder Selbsttest des Kunden und ein Testkonzept für das Personal erforderlich
Zugleich werden alle geöffneten Einzelhandelsbereiche die Einhaltung der Kapazitätsgrenzen und Hygienebestimmungen durch strikte Maßnahmen zur Zugangskontrolle und konsequente Umsetzung der Hygienekonzepte sicherstellen.
Dritter Schritt

Bei einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz von unter 50 in einer Region oder einem Bundesland:

Öffnung des Einzelhandels mit einer Kundenbegrenzung
die Öffnung von Museen, Galerien, zoologischen und botanischen Gärten sowie Gedenkstätten;
kontaktfreier Sport in kleinen Gruppen (max. 10 Personen) im Außenbereich, auch auf Außensportanlagen
Steigt die Sieben-Tage-Inzidenz an drei aufeinander folgenden Tagen über 50 oder sinkt sie stabil unter 100:

die Öffnung des Einzelhandels für sogenannte Terminshopping-Angebote ("Click and meet")
die Öffnung von Museen, Galerien, zoologische und botanische Gärten sowie Gedenkstätten für Besucher mit vorheriger Terminbuchung mit Dokumentation für die Kontaktnachverfolgung;
Individualsport mit maximal fünf Personen aus zwei Haushalten und Sport in Gruppen von bis zu 20 Kindern bis 14 Jahren im Außenbereich auch auf Außensportanlagen

Steigt die Sieben-Tage-Inzidenz an drei aufeinander folgenden Tagen auf über 100, treten ab dem zweiten darauffolgenden Werktag die Regeln, die bis zum 7. März gegolten haben, wieder in Kraft (Notbremse).

Vierter Öffnungsschritt

Wenn sich die Sieben-Tage-Inzidenz nach dem dritten Öffnungsschritt 14 Tage nicht verschlechtert hat und stabil bei unter 50 bleibt:

Öffnung der Außengastronomie
Öffnung von Theatern, Konzert- und Opernhäusern sowie Kinos
kontaktfreier Sport im Innenbereich, Kontaktsport im Außenbereich
Steigt die Sieben-Tage-Inzidenz an drei aufeinander folgenden Tagen auf über 50 Neuinfektionen oder sinkt unter 100:

Öffnung der Außengastronomie für Besucher mit vorheriger Terminbuchung mit Dokumentation für die Kontaktnachverfolgung
Sitzen an einem Tisch Personen aus mehreren Hausständen ist ein tagesaktueller Schnell- oder Selbsttest der Tischgäste erforderlich
Öffnung von Theatern, Konzert- und Opernhäusern sowie Kinos für Besucherinnen und Besuchern mit einem tagesaktuellen Schnell- oder Selbsttest
kontaktfreier Sport im Innenbereich sowie Kontaktsport im Außenbereich unter der Voraussetzung, dass alle Teilnehmer über einen tagesaktuellen Schnell- oder Selbsttest verfügen
Steigt die Sieben-Tage-Inzidenz an drei aufeinander folgenden Tagen auf über 100, treten ab dem zweiten darauffolgenden Werktag die Regeln, die bis zum 7. März gegolten haben, wieder in Kraft (Notbremse).

Fünfter Öffnungsschritt

Wenn sich die Sieben-Tage-Inzidenz nach dem vierten Öffnungsschritt 14 Tage lang nicht verschlechtert hat und stabil bei unter 50 bleibt:

Freizeitveranstaltungen mit bis zu 50 Teilnehmern im Außenbereich
Kontaktsport in Innenräumen
Steigt die Sieben-Tage-Inzidenz an drei aufeinander folgenden Tagen auf über 50 oder sinkt sie unter 100, kann das jeweilige Land 14 Tage nach dem vierten Öffnungsschritt weitere Öffnungen vorsehen:

Einzelhandel mit einer Begrenzung von einem Kunden
kontaktfreier Sport im Innenbereich, Kontaktsport im Außenbereich (ohne Testerfordernis)
Steigt die Sieben-Tage-Inzidenz an drei aufeinander folgenden Tagen auf über 100, treten ab dem zweiten darauffolgenden Werktag die Regeln, die bis zum 7. März gegolten haben, wieder in Kraft (Notbremse).

Weitere Öffnungen

Über weitere Schritte und die Perspektive für Bereiche aus den Branchen Gastronomie, Kultur, Veranstaltungen, Reisen und Hotels werden am 22. März beraten.
Sonstiges

Die Homeoffice-Regelung wird bis zum 30. April verlängert
Die Länder stellen sicher, dass die verpflichtende Dokumentation zur Kontaktnachverfolgung auch in elektronischer Form, etwa über Apps erfolgen kann. Dabei muss sichergestellt sein, die Daten bei Bedarf dem zuständigen Gesundheitsamt in einer nutzbaren Form zur Verfügung gestellt werden.
Bund und Länder machen mit einem hälftig finanzierten Härtefallfonds Unternehmen ein zusätzliches Angebot, um in Fällen zu helfen, in denen die Hilfsprogramme bislang nicht greifen konnten. Details werden bis nächsten Woche geklärt.
Der Länder- und Kommunalanteil am Kinderbonus in Höhe von 150 Euro wird vom Bund nachträglich erstattet.
Es wird über weitere Kinderkrankengeldtage im laufenden Jahr beraten.
Gesundheits- und Finanzministerium regeln, dass Krankenhäuser auch für das laufende Jahr einen angemessenen Beitrag zum Ausgleich von Erlösrückgängen im Vergleich zum Jahr 2019 vereinbaren können.
Bund und Länder appellieren weiterhin eindringlich an alle Bürger, auf nicht zwingend notwendige Reisen zu verzichten.

n-tv


Tags:


Newsticker