Die Behörde mit Sitz in Luxemburg soll in Fällen von Korruption, Geldwäsche, Subventionsbetrug, grenzüberschreitendem Mehrwertsteuerbetrug oder Veruntreuung von EU-Geldern ermitteln. Die Staatsanwaltschaft kann dabei auf nationaler Ebene selbst Ermittlungen führen, Haftbefehle beantragen und Anklage erheben. Geleitet wird die Europäische Staatsanwaltschaft von der früheren rumänischen Korruptionsbekämpferin Kövesi.
An der Europäischen Staatsanwaltschaft beteiligen sich 22 der 27 EU-Mitgliedstaaten. Nicht dabei sind Dänemark, Irland, Polen, Schweden und Ungarn.
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