Das steckt hinter dem Notfallplan Gas

  30 März 2022    Gelesen: 670
  Das steckt hinter dem Notfallplan Gas

Das Bundeswirtschaftsministerium hat die Frühwarnstufe des sogenannten Notfallplans Gas ausgerufen. ntv.de beantwortet die wichtigsten Fragen.

Was ist der Zweck?

Mit dem Schritt sollen Vorsorgemaßnahmen erhöht werden, falls Russland die Gaslieferungen nach Deutschland einschränkt oder sogar stoppt. Hintergrund ist die Forderung der Regierung in Moskau, sich Gaslieferungen nur noch in Rubel bezahlen zu lassen. Deutschland und der Rest der EU lehnen das ab. Aktuell sei die Versorgungssicherheit gewährleistet, betont das Bundeswirtschaftsministerium.

Was bedeutet "Frühwarnstufe"?

Der Notfallplan Gas kennt drei Eskalationsstufen - die Frühwarnstufe, die Alarmstufe und die Notfallstufe. Die Frühwarnstufe ist nach der europäischen Verordnung dann auszurufen, wenn es konkrete, ernst zu nehmende und zuverlässige Hinweise darauf gibt, dass ein Ereignis eintreten kann, welches wahrscheinlich zu einer erheblichen Verschlechterung der Gasversorgungslage führt. Beim Bundeswirtschaftsministerium tritt nun ein Krisenstab zusammen, der Behörden und Energieversorger umfasst. Versorger und Betreiber der Gasleitungen müssen nun regelmäßig die Lage für die Bundesregierung einschätzen. Der Staat greift aber noch nicht in den Gasmarkt ein - vielmehr sollen die Marktteilnehmer dafür sorgen, die Gasversorgung zu sichern. Dies kann etwa durch einen Rückgriff auf die Gasspeicher geschehen.

Und was heißt "Alarmstufe?"

Sie tritt in Kraft, wenn eine Störung der Gasversorgung oder eine außergewöhnlich hohe Nachfrage nach Gas vorliegt, die zu einer erheblichen Verschlechterung der Gasversorgungslage führt. Der Markt ist dann aber noch in der Lage, diese Störung oder Nachfrage zu bewältigen, ohne dass nicht-marktbasierte Maßnahmen ergriffen werden müssen.

Was ist die "Notfallstufe"?

Das ist die letzte Stufe. Sie tritt in Kraft, wenn eine außergewöhnlich hohe Nachfrage nach Gas vorliegt oder eine erhebliche Störung der Gasversorgung oder eine andere erhebliche Verschlechterung der Versorgungslage. Dann müssen laut des Regelwerks "nicht-marktbasierte Maßnahmen ergriffen werden", um insbesondere die Gasversorgung der geschützten Kunden sicherzustellen - der Staat greift also ein.

Was bedeutet das konkret?

Die Bundesnetzagentur wird dann zum "Bundeslastverteiler". Sie regelt dann in Abstimmung mit den Netzbetreibern die Verteilung von Gas. Dabei sind bestimmte Verbrauchergruppen besonders geschützt - diese sind möglichst bis zuletzt mit Gas zu versorgen. Dazu gehören Haushalte, soziale Einrichtungen wie etwa Krankenhäuser, und Gaskraftwerke, die zugleich auch der Wärmeversorgung von Haushalten dienen.

Was sollten Verbraucher jetzt tun?

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck appellierte an alle Verbraucher, also von der Wirtschaft bis zu Privathaushalten, Gas zu sparen. Jede eingesparte Kilowattstunde Energie helfe. Auch der Präsident der Bundesnetzagentur, Klaus Müller, appellierte an Verbraucher und Unternehmen, durch Einsparungen und verstärkte Zukäufe mitzuhelfen. Ziel sei, eine Verschlechterung der Gasversorgung für Deutschland und Europa zu vermeiden.

Quelle: ntv.de, jga/rts


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