102. Militärbasis Russlands wird weitere 11 Jahre in Armenien bleiben

  27 Oktober 2023    Gelesen: 600
  102. Militärbasis Russlands wird weitere 11 Jahre in Armenien bleiben

Der Status und die Position der 102. Militärbasis Russlands in Armenien werden durch das 1995 zwischen den beiden Ländern unterzeichnete Abkommen über die russische Militärbasis auf dem Territorium der Republik Armenien bestimmt.

Darüber berichtete die Zeitung „Iswestija“. In Absatz 3 des Dokuments heißt es, dass es neben der Aufgabe, die Interessen Russlands zu schützen, während sich der russische Militärstützpunkt auf dem Territorium Armeniens befindet, zusammen mit den Streitkräften der Republik Armenien auch die Sicherheit der Republik Armenien gewährleisten wird die Außengrenze der ehemaligen UdSSR.

Es wurde darauf hingewiesen, dass zwischen Moskau und Eriwan eine gemischte Kommission für den Betrieb des Stützpunkts in Armenien eingesetzt werden sollte (Artikel 21), auch wenn eine der Parteien ihren Wunsch erklärt, das Abkommen von 1995 zu kündigen (Artikel 27).

„Wenn eine der Parteien ihre Absicht erklärt, dieses Abkommen aufzulösen, werden die Fragen im Zusammenhang mit der Aufhebung des russischen Militärstützpunkts von einer gemeinsamen Kommission gelöst. Die Aufhebung des russischen Militärstützpunkts muss innerhalb der zwischen den Parteien vereinbarten Frist abgeschlossen sein.“ ."

Ursprünglich sollte das Abkommen eine Laufzeit von 25 Jahren haben, doch 2010 unterzeichneten die Präsidenten Russlands und Armeniens, Dmitri Medwedew und Sersch Sargsjan, das Protokoll Nr. 5, das die Existenz des russischen Stützpunkts bis 2044 verlängerte.

Darüber hinaus kann Armenien nicht einseitig den Rückzug der russischen Militärbasis per Benachrichtigung fordern, da die Vereinbarung zwischen den Ländern einen anderen Mechanismus vorsieht.

Dem Dokument zufolge verlängert sich der Vertrag automatisch um weitere fünf Jahre, sofern eine der Parteien nicht mindestens sechs Monate vor Vertragsende schriftlich kündigt. Die Bestimmungen dieser Vereinbarung können auf Initiative einer der Parteien und im gegenseitigen Einvernehmen geändert werden.


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