Erste Wahlen in Latschin nach 30 Jahren - FOTOS

  07 Februar 2024    Gelesen: 523
 Erste Wahlen in Latschin nach 30 Jahren  - FOTOS

Im Bezirk Latschin, der von der Besatzung befreit wurde, hat die Abstimmung für die außerordentlichen Präsidentschaftswahlen in Aserbaidschan begonnen.

AzVision berichtet unter Berufung auf die Website "Secki-2024.az", dass in Latschin fünf Bezirke des Latschin-Wahlbezirks Nr. 121 eingerichtet wurden.

Drei der Stationen befinden sich in der Stadt Latschin, die anderen in den Dörfern Zabux und Gorchu. Insgesamt waren in Latschin 6.020 Wähler registriert. Die Zahl der registrierten Beobachter beträgt 65 Personen.

Es sei darauf hingewiesen, dass heute in Aserbaidschan die Präsidentschaftswahlen stattfinden. Bei den Präsidentschaftswahlen wurde die Kandidatur von 7 Personen registriert. Fünf von ihnen wurden von politischen Parteien nominiert, zwei von ihnen aus eigener Initiative. Am 9. Januar wurde die Registrierung der Präsidentschaftskandidatur abgeschlossen.

In den Wählerlisten sind Namen von 6 Millionen 478 Tausend 623 Wählern aufgeführt. Sie werden in 6537 Wahllokalen im ganzen Land abstimmen.

Bisher haben sich 90.372 Beobachter registriert, um die Wahlen zu überwachen. 790 von ihnen sind Beobachter von 72 internationalen Organisationen. Diese Beobachter kommen aus 89 Ländern.

Die Wahlen erstrecken sich auf das gesamte Territorium Aserbaidschans, einschließlich der von der Besatzung befreiten Gebiete. In den von der Besatzung befreiten Gebieten wurden 26 Wahllokale eingerichtet.

In Botschaften und Konsulaten in 37 Ländern wurden 49 Wahllokale für aserbaidschanische Staatsbürger im Ausland eingerichtet. Mehr als 23.000 Wähler werden in diesen Wahllokalen von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen.

An den Wahlen nehmen 190 internationale Medienorganisationen teil. 216 ihrer Vertreter waren als internationale Beobachter registriert.

Den Wählern, deren Namen auf der Wählerliste stehen, die jedoch nicht in die Wahllokale kommen können, wird am Tag der Wahl eine tragbare Box ausgehändigt, wie im Wahlgesetz vorgeschrieben.


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