Die Zentrale Wahlkommission traf eine Entscheidung über die Finalisierung der vorgezogenen Parlamentswahlen am 1. September 2024 und die Vorlage des Protokolls der Zentralen Wahlkommission über die Wahlergebnisse zusammen mit den entsprechenden Dokumenten beim Verfassungsgericht zur Genehmigung der Wahlergebnisse.
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