AzVision berichtet, dass der stellvertretende Premierminister Mger Grigoryan dies im armenischen Parlament gesagt hat.
„Unsere Vereinbarung mit der aserbaidschanischen Seite lautet wie folgt: Genehmigung der Verordnung und Abschluss der internen Verfahren für den Austausch von Notifikationen. Anschließend werden wir ein weiteres Treffen abhalten und die Frage anderer Teile der Grenze besprechen und entscheiden“, sagte er.
Es sei darauf hingewiesen, dass Aserbaidschan und Armenien das besagte Statut am 30. August unterzeichnet haben. Die Verordnung sieht die Organisation der Abgrenzungsarbeiten und die Verabschiedung der entsprechenden Dokumente, die Erstellung einer Protokollbeschreibung des Grenzübertritts, die Erstellung einer Grenzkarte im entsprechenden Maßstab sowie die Arbeit von Expertengruppen vor.
Darüber hinaus hat das Verfassungsgericht Armeniens am 26. September entschieden, dass die Regelung der Arbeitskommission zur Grenzziehung zu Aserbaidschan rechtmäßig ist.
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