Haftstrafe für 17-Jährige wegen Mordes an Stiefvater

  08 Juli 2016    Gelesen: 544
Haftstrafe für 17-Jährige wegen Mordes an Stiefvater
Sie stach auf ihre schlafende Mutter ein, bevor sie ihren Stiefvater mit einem Stich in die Brust tötete. Dafür hat das Landgericht Bielefeld nun eine heute 17-Jährige zu einer langen Haftstrafe verurteilt. Doch es bleiben Fragen offen.
Knapp acht Monate nach einem Familiendrama im nordrhein-westfälischen Vlotho hat das Landgericht Bielefeld am Freitag ein 17 Jahre altes Mädchen wegen Mordes an ihrem Stiefvater und gefährlicher Körperverletzung zu neun Jahren Jugendstrafe verurteilt. Nach Überzeugung des Gerichts hatte die Jugendliche zunächst auf ihre schlafende Mutter eingestochen und dann ihren Stiefvater getötet, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Offen blieb demnach das Motiv.

Der Prozess gegen die mutmaßliche Täterin hatte im April begonnen und wegen deren jugendlichen Alters unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattgefunden. Die Tat, bei der die Mutter schwer verletzt wurde, ereignete sich in der Nacht zum 16. November in der Wohnung der Familie in Vlotho.

Laut Urteil war der Stiefvater durch den Messerangriff der damals 16 Jahre alten Stieftochter auf deren Mutter aufgewacht. Daraufhin soll die Jugendliche dem Mann neun Stichverletzungen zugefügt haben, darunter einen tödlichen Stich in die Brust. Anschließend stach die Angeklagte demnach weiter auf ihre Mutter ein, die dabei Verletzungen am ganzen Körper erlitt.

Todeskampf im Hausflur
Wie die Hauptverhandlung weiter ergab, verlagerte sich das Kampfgeschehen in der Folge vom Elternschlafzimmer in den Flur, wo später die Schwester der mutmaßlichen Täterin hinzukam. Das Gericht konnte dem Sprecher zufolge allerdings nicht die genauen Umstände klären, unter denen die Tochter letztlich von weiteren Angriffen auf ihre Mutter Abstand nahm. Die Schwester machte vor Gericht von ihrem Schweigerecht Gebrauch.

Die Angeklagte hatte dem Gerichtssprecher zufolge im Ermittlungsverfahren einen unbekannten Einbrecher der Tat bezichtigt. Vor Gericht schwieg sie dann zunächst, bestritt aber zu einem späteren Zeitpunkt in der Hauptverhandlung die Bluttat und gab an, die Mutter habe den Stiefvater getötet. Dem schenkte das Gericht keinen Glauben.

Mit seinem Urteil blieb das Landgericht knapp unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die auf zehn Jahre Jugendstrafe und damit auf die Höchststrafe nach Jugendrecht plädiert hatte. Die Verteidigung beantragte Freispruch. Die Anwälte kritisierten, es seien offene Fragen an der Darstellung der Staatsanwaltschaft geblieben. Auch das Gericht stellte am Ende des Prozesses fest, ein Tatmotiv lasse sich „nicht sicher“ ermitteln. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.


Tags:


Newsticker