Mit dieser Entscheidung folgt Gambia entsprechenden Beschlüssen Südafrikas und Burundis. Auch Namibia und Kenia schließen einen solchen Schritt nicht aus. Einige afrikanische Länder werfen dem ICC schon seit längerer Zeit eine postkoloniale Voreingenommenheit gegenüber Anführern des Kontinents vor.
Der Gerichtshof ahndet seit 2002 schwerste Vergehen im Rahmen des Völkerstrafrechts, darunter Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen.
Als Beleg für Ungleichbehandlung des Strafgerichtshofs nannte Gambias Informationsminister die Weigerung des ICC, den früheren britischen Premierminister Tony Blair wegen des Irakkriegs anzuklagen. "Seit der Gründung des ICC haben viele westliche Länder, mindestens 30 von ihnen, abscheuliche Verbrechen gegen unabhängige Staaten und deren Bürger begangen, und kein einziger westlicher Kriegsverbrecher wurde je angeklagt", kritisierte Minister Bojang.
Nichtregierungsorganisationen werfen der Regierung Gambias regelmäßig schwere Verletzungen der Menschenrechte vor. Präsident Yahya Jammeh, der 1994 durch einen Putsch an die Macht kam, regiert das kleine Land mit harter Hand. Ihm wurde mehrfach vorgeworfen, politische Gegner verschwinden zu lassen.
Zuletzt kritisierten einige afrikanische Länder, dass bisher besonders gegen sie Ermittlungen des ICC eingeleitet worden seien. Neun der bislang zehn Ermittlungen des ICC betrafen afrikanischen Länder, eine Georgien.
Jüngst hatte Südafrika seinen Rückzug vom ICC erklärt. Hintergrund für den Austritt war der Besuch des sudanesischen Präsidenten Umar Hasan al-Baschir in Südafrika im Jahr 2015. Al-Baschir wird vom ICC wegen Völkermordes und Kriegsverbrechen mit Haftbefehl gesucht. Südafrika wäre als Mitglied des ICC verpflichtet gewesen, ihn festzunehmen, tat es aber nicht. Die Regierung argumentierte damals, dass al-Baschir nicht Südafrika besuche, sondern an einem AU-Gipfel teilgenommen und ihm daher Immunität zugestanden habe.
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