Arbeitgeber zahlten sogenannten Minijobber oft nicht den Mindestlohn

  30 Januar 2017    Gelesen: 709
Arbeitgeber zahlten sogenannten Minijobber oft nicht den Mindestlohn
In Deutschland zahlen viele Betriebe sogenannten Minijobbern nicht den gesezlich vorgeschriebenen Mindestlohn.
Das geht aus einer Studie der Hans-Böckler-Stiftung hervor. Demnach erhielten 2015 knapp die Hälfte der geringfügig Beschäftigten weniger als 8,50 Euro brutto die Stunde. Jeder Fünfte kam demnach nicht einmal auf 5,50 Euro. Für die Studie haben die Forscher mehrere tausend Minijobber befragt. Der Mindestlohn war im Januar 2015 eingeführt worden. Inzwischen wurde er auf 8,84 Euro erhöht.

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