Gesetzentwurf zu Korruptionsregister beschlossen

  29 März 2017    Gelesen: 960
Gesetzentwurf zu Korruptionsregister beschlossen
Die Bundesregierung will korrupte und betrügerische Firmen künftig von öffentlichen Aufträgen ausschließen.
Das Kabinett beschloss einen entsprechenden Gesetzentwurf von Wirtschaftsministerin Zypries. Demnach sollen öffentliche Auftraggeber über ein bundesweites Wettbewerbsregister prüfen können, ob Unternehmen gravierende Rechtsverstöße begangen haben. Als Ausschluss-Gründe werden etwa Bestechung oder Betrug genannt, aber auch Verstöße gegen das Kartell-, Arbeits- und Sozialrecht.

Ein weiterer Beschluss sieht vor, durch Steueranreize künftig mehr Geld für Forschung und Innovation bereitzustellen. Demnach sollen die Investitionen bis zum Jahre 2025 von 3 auf 3,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts steigen. Zwei Drittel der zusätzlichen Ausgaben müssten von der Wirtschaft kommen, erklärte Bundesforschungsministerin Wanka. Dies könne allerdings nur gelingen, wenn Unternehmen entsprechend motiviert würden.

Tags:


Newsticker