Das aserbaidschanische Außenministerium ruft die internationale Gemeinschaft, zuständige internationalen Organisationen, Co-Vorsitzenden der OSZE Minsker -Gruppe, ausländische juristische und natürliche Personen dazu auf, “Rechtsgutachten über Verpflichtungen der dritten Seiten für illegale wirtschaftliche und andere Beschäftigung in den armenisch besetzten Gebieten Aserbaidschans“ sowie von Aserbaidschan vorgelegten andere grundlegende Rechtsgutachten über rechtliche Aspekte des armenisch-aserbaidschanischen Berg-Karabach-Konfliktes zu berücksichtigen.
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