Der Beschluss von heute sieht vor, dass die Sanktionen für weitere sechs Monate bis zum 31. Juli kommenden Jahres gelten sollen.
Als Grund dafür wird die Nichteinhaltung der Minsker Abkommen angegeben. Die russischen Finanz-, Energie- und Verteidigungssektoren sind betroffen.
Eine Aufhebung der Sanktionen soll erst nach der kompletten Erfüllung der Vereinbarungen des Minsker Friedensplanes möglich werden.
Die von der EU verabschiedeten Strafmaßnahmen erschweren den Handel vieler EU-Unternehmen mit Russland, da Moskau als Reaktion Einfuhrverbote für Agrarprodukte aus dem Westen wie Obst und Fleisch verhängt hatte.
Eingeführt wurden die Sanktionen nach dem Flugzeugabsturz über der Ostukraine im Juli 2014, wobei alle 298 Insassen an Bord ums Leben gekommen waren. Die Ermittler behaupten, dass der Jet von einer Buk-Rakete der in Kursk dislozierten 53. Luftabwehrbrigade der russischen Streitkräfte abgeschossen wurde, was bislang nie bewiesen werden konnte.
jeg/sb/dpa
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