Diesbezüglich werden Änderungen im Strafgesetzbuch vorgeschlagen.
Derzeit sieht die Strafe Zuchthaus bis zu zwei Jahren, Beschränkung oder Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren vor.
Die vorgeschlagene Strafgesetzänderung sieht eine Freiheitsstrafe von bis zu vier Jahren oder eine Freiheitsstrafe von zwei bis vier Jahren vor.
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