Mit den zuständigen Regierungsbehörden werden geeignete Maßnahmen ergriffen, um Impfmaßnahmen für in unserem Land lebende Ausländer und Staatenlose anzuwenden.
Ausländer, die sich legal in unserem Land aufhalten (mit entsprechenden Aufenthalts- und Aufenthaltsgenehmigungen), können zu gleichen Bedingungen wie aserbaidschanische Staatsbürger geimpft werden:
"Um sicherzustellen, dass illegal in unserem Land lebende Ausländer von Impfmaßnahmen profitieren, lädt der Staatliche Migrationsdienst diese Personen ein, sich an die regionalen Migrationsämter zu wenden, um die für die Impfung erforderlichen Dokumente zu erhalten."
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