Aserbaidschans Gesundheitsbehörden geben gemeinsame Informationen heraus

  14 Februar 2022    Gelesen: 616
  Aserbaidschans Gesundheitsbehörden geben gemeinsame Informationen heraus

Gemäß dem Dekret Nr. 419 des Ministerkabinetts der Republik Aserbaidschan vom 30. Dezember 2021 ist das „COVID-19-Impfstoffzertifikat“, das nach 6 Monaten nach Erhalt der zweiten Dosis des Impfstoffs abläuft, ab dem 15. Februar nicht mehr gültig, sagten das Gesundheitsministerium, die staatliche Agentur für die obligatorische Krankenversicherung und (TABIB) in einer gemeinsamen Erklärung, berichtet AzVision.az.

Personen über 18 Jahren, die länger als sechs Monate mit einer zweiten Impfdosis geimpft wurden und die in Einrichtungen arbeiten, die einen „COVID-19-Impfpass“ benötigen, und Personen, die Dienstleistungen aus mehreren Berufen in Anspruch nehmen, wird empfohlen, sich eine dritte (Auffrischungs-) Impfdosis injizieren zu lassen. Der Termin zur Impfung kann auf https://randevu.its.gov.az vereinbart werden.

Ab dem 15. Februar können Personen über 18 Jahren die Innendienste der folgenden Organisationen nur mit einem gültigen COVID-19-Impfstoffzertifikat oder einem Immunzertifikat oder andernfalls mit einem COVID-19-Impfstoffkontraindikationszertifikat nutzen:

1. Gastronomiebetriebe;

2. Hotels;

3. große Einkaufszentren;

4. Fitnessstudios und Freizeiteinrichtungen;

5. zeremonielle Veranstaltungen;

6. höhere und weiterführende Bildungseinrichtungen;

7. medizinische und pharmazeutische Einrichtungen;

8. Wissenschafts- und Bildungseinrichtungen.

Beamte sowie Mitarbeiter der unten aufgeführten Unternehmen müssen über ein gültiges COVID-19-Impfzertifikat oder ein Immunzertifikat oder andernfalls über ein COVID-19-Impfstoffkontraindikationszertifikat verfügen:

- alle medizinischen und pharmazeutischen Einrichtungen, unabhängig von der Eigentumsform;

- alle Wissenschafts- und Bildungseinrichtungen, unabhängig von der Eigentumsform;


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