"Die Tötung war die konsequente Fortsetzung einer verheimlichten Schwangerschaft, an deren Ende es kein Kind geben durfte", hieß es im Urteil. Die damals 18-Jährige hatte im Dezember 2015 in ihrem Kinderzimmer in der elterlichen Wohnung im Stadtteil Friedenau unbemerkt ein laut Anklage gesundes und lebensfähiges Mädchen zur Welt gebracht. Es erstickte kurz nach der Geburt.
Im Prozess hatte die Angeklagte aus einer Akademikerfamilie erklärt, sie habe ihre Schwangerschaft verdrängt. Es sei ihr "peinlich und unangenehm" gewesen, darüber zu reden. Sie habe ihr Kind aber nicht töten wollen. Mit dem Urteil folgten die Richter im Wesentlichen dem Antrag der Staatsanwältin, die eine Jugendstrafe von drei Jahren und drei Monaten verlangt hatte. Der Verteidiger hatte auf Freispruch plädiert. Die Todesumstände seien ungeklärt, argumentierte er unter anderem. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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