Nach Angaben des Pressedienstes des Verfassungsgerichts wurde in der Sitzung der Verfassungsfall über die Übereinstimmung der Entscheidung des Zivilausschusses des Obersten Gerichtshofs der Republik Aserbaidschan vom 7. August 2019 über die Beschwerde von N. Hajiyeva mit der Verfassung und den Gesetzen der Republik Aserbaidschan geprüft.
Das Plenum des Verfassungsgerichts hörte den Bericht von Richter K.Shafiyev, die Rede des Anwalts des Beschwerdeführers, das Gutachten des Sachverständigen, prüfte und diskutierte die Fallunterlagen und traf eine Entscheidung.
Die Entscheidung besagt, dass am 7. August 2019 die Zivilkammer des Obersten Gerichtshofs der Republik Aserbaidschan im Fall von Shahin Murguzov gegen die Wohnungsbaugenossenschaft "Topaz", Aftandil Aliyev und Narmin Hajiyeva (Iskenderli), die Kauf- und Verkaufsverträge sowie die Registrierung von Immobilien für ungültig erklärt hat Die Entscheidung gilt als ungültig, da sie nicht den Artikeln 29 und 60 der Verfassung der Republik Aserbaidschan, den Artikeln 416, 417.1.4 und 417.2 der Zivilprozessordnung der Republik Aserbaidschan entspricht. Den Fall gemäß dieser Entscheidung in der Art und Weise und innerhalb der durch die Zivilprozessgesetzgebung der Republik Aserbaidschan festgelegten Frist zu überdenken.
Die Entscheidung tritt am Tag der Veröffentlichung in Kraft, ist endgültig, kann von keiner Stelle oder Person annulliert, geändert oder offiziell ausgelegt werden.
AzVision
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