Der Gerichtshof bestätigte, dass Warnhinweise und Schockfotos rund zwei Drittel der Vorder- und Rückseiten von Zigarettenschachteln einnehmen müssen. Zudem darf auch mit wahren Angaben, etwa dass der Tabak aus "ökologischem Anbau" stammt, nicht mehr geworben werden. Diese Vorgaben und eine einheitliche Etikettierung diene dem Schutz der Verbraucher vor den Gefahren des Rauchens.
Der EU-Richtlinie zufolge, die 2014 ausgehandelt worden war, werden überdies spätestens ab dem 20. Mai 2020 Mentholzigaretten europaweit verboten. Dagegen hatte sich Polen, unterstützt von Rumänien, gewehrt. Der Gerichtshof stellte fest, dass Menthol und andere angenehme Aromen das Rauchen attraktiver machen sollen. Ein Verbot solle dazu beitragen, die Abhängigkeit sowohl unter neuen als auch unter Gewohnheitsrauchern zu reduzieren.
Auch die Sonderregelungen für elektronische Zigaretten sind dem Urteil nach rechtens. Demnach dürfen die Behältnisse maximal 20 Milligramm pro Milliliter Nikotin enthalten. Überdies darf für E-Zigaretten und Nachfüllbehälter weder in Zeitungen noch im Fernsehen, Hörfunk oder in anderen Medien geworben werden. Ein deutscher Gesetzentwurf will das noch verschärfen durch die Ergänzung eines Verbots von Außenwerbung.
Quelle : spiegel.de
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