EU-Tabakrichtlinie: Europäischer Gerichtshof erklärt Schockfotos für rechtens

  04 Mai 2016    Gelesen: 518
EU-Tabakrichtlinie: Europäischer Gerichtshof erklärt Schockfotos für rechtens
Verbot von Mentholzigaretten, strengere Auflagen für E-Zigaretten: Gegen diese Vorgaben aus der EU-Tabakrichtlinie wollten sich Konzerne wehren. Der Europäische Gerichtshof hat ihre Klagen jetzt abgewiesen.
Die Tabakindustrie und Raucher werden sich endgültig an Warnhinweise auf Zigarettenschachteln mit Schock-Fotos und das Verbot von Mentholzigaretten gewöhnen müssen. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Mittwoch in Luxemburg entschieden. Mit dem Urteil wurden mehrere Klagen von Polen und Tabakkonzernen wie Philip Morris und American Tobacco gegen die EU-Tabakrichtlinie abgelehnt. Auch Auflagen für elektronische Zigaretten seien rechtens, urteilten die Richter.

Der Gerichtshof bestätigte, dass Warnhinweise und Schockfotos rund zwei Drittel der Vorder- und Rückseiten von Zigarettenschachteln einnehmen müssen. Zudem darf auch mit wahren Angaben, etwa dass der Tabak aus "ökologischem Anbau" stammt, nicht mehr geworben werden. Diese Vorgaben und eine einheitliche Etikettierung diene dem Schutz der Verbraucher vor den Gefahren des Rauchens.

Der EU-Richtlinie zufolge, die 2014 ausgehandelt worden war, werden überdies spätestens ab dem 20. Mai 2020 Mentholzigaretten europaweit verboten. Dagegen hatte sich Polen, unterstützt von Rumänien, gewehrt. Der Gerichtshof stellte fest, dass Menthol und andere angenehme Aromen das Rauchen attraktiver machen sollen. Ein Verbot solle dazu beitragen, die Abhängigkeit sowohl unter neuen als auch unter Gewohnheitsrauchern zu reduzieren.

Auch die Sonderregelungen für elektronische Zigaretten sind dem Urteil nach rechtens. Demnach dürfen die Behältnisse maximal 20 Milligramm pro Milliliter Nikotin enthalten. Überdies darf für E-Zigaretten und Nachfüllbehälter weder in Zeitungen noch im Fernsehen, Hörfunk oder in anderen Medien geworben werden. Ein deutscher Gesetzentwurf will das noch verschärfen durch die Ergänzung eines Verbots von Außenwerbung.

Quelle : spiegel.de

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