bei Umwelt und Ernährung?

  31 Dezember 2016    Gelesen: 310
bei Umwelt und Ernährung?
Phosphor im Spülmittel lässt die Algen in Seen und Flüssen sprießen. Deshalb müssen die Hersteller 2017 ihre Rezepturen ändern, wenn sie er nicht schon getan haben. Auch in der Kosmetikindustrie müssen einige Produkte überarbeitet werden.
2016 war in vielerlei Hinsicht ein unerfreuliches Jahr. Ob 2017 besser wird, wissen wir auch nicht. Was wir aber wissen: Das neue Jahr bringt für Verbraucher einige Änderungen. Heute: Die Neuerungen bei Umwelt und Ernährung.

Nährwerte auf Lebensmitteln

Brennwert, Fett, gesättigte Fettsäuren, Kohlenhydrate, Zucker, Eiweiß und Salzgehalt – diese Nährwertangaben sind auf Lebensmittelverpackungen Pflicht. Und das nicht erst ab 2017, sondern schon seit dem 13. Dezember 2016. Ware, die früher in den Handel gelangt, darf aber noch verkauft werden.

Die Angaben müssen sich jeweils auf 100 Gramm oder 100 Milliliter des Produkts beziehen, damit sie vergleichbar sind. Es gibt aber auch ein paar Ausnahmen von der Kennzeichnungspflicht, etwa für alkoholische Getränke, für Kleinverpackungen, deren größte Oberfläche weniger als 25 Quadratzentimeter beträgt, sowie für alle handwerklich hergestellten Lebensmittel, die direkt durch den Hersteller in kleinen Mengen an den Endkunden abgegeben werden.

Spülmittel ohne Phosphor

Phosphate werden in Geschirrspülmitteln als Wasserenthärter eingesetzt – zumindest bislang. Ab dem Jahreswechsel dürfen Pulver und Tabs fast keinen Phosphor mehr enthalten. Das Problem: Phosphate lassen sich in Kläranlagen nur schlecht eliminieren. Gelangen zu viele von ihnen ins Abwasser, lassen sie Algen in Flüssen und Seen wachsen und das wiederum führt zu Sauerstoffmangel in der Tier- und Pflanzenwelt. Für Waschmittel gibt es deshalb schon seit 2013 Phosphor-Obergrenzen.

Viele Hersteller haben bereits umgestellt und die Phosphate aus den Rezepturen verbannt. Schlechter spülen die Tabs und Pulver deshalb nicht. Als die Stiftung Warentest im August dieses Jahres einen Vergleich startete, schnitten die meisten Anbieter gut ab.

Spielzeug wird sauberer

Die EU hat neue Höchstgrenzen für drei Konservierungs- und ein Lösungsmittel festgelegt. Etwa für Benzisothiazolinon (BIT). Das Konservierungsmittel kann Allergien auslösen und ist deshalb in Kosmetika komplett verboten. In Spielzeug auf Wasserbasis, etwa Fingerfarben, dürfen ab Ende Mai nur noch höchstens 5 Milligramm je Kilogramm enthalten sein.

Kontaktallergien können auch Chlormethylisothiazolinon (CMI) und Methylisothiazolinon (MI) hervorrufen. Die Konservierungsmittel finden sich in Hobby-, Finger- und Glasfarben, aber auch in Klebstoffen und Seifenblasen. Ab November gelten Höchstgrenzen.

Formamid wird in Spielzeug unter anderem als Lösungsmittel und Weichmacher eingesetzt. Im Labor konnte der Stoff in Puzzlematten aus Schaumstoff nachgewiesen werden. Die Substanz kann unfruchtbar machen und das Kind im Mutterleib schädigen. Auch hier hat die EU-Kommission Grenzwerte festgelegt, die ab Ende Mai greifen. Verbraucherschützer fordern, den Stoff in Kinderspielzeug gänzlich zu verbieten.

Konservierungsmittel in Hautcremes

Konservierungsstoffe sorgen in wasserhaltiger Kosmetik dafür, dass sich Bakterien und Pilze nicht vermehren. Wenn Produkte länger als 30 Monate haltbar sind, müssen die Hersteller kein Mindesthaltbarkeitsdatum angeben, was natürlich in ihrem Interesse liegt. Das Problem: Immer öfter lösen Konservierungsstoffe Kontaktallergien aus. Auch Methylisothiazolinon ist dafür bekannt. Im Februar 2017 wird der Konservierungsstoff deshalb aus Kosmetika verbannt, die sich nicht abspülen lassen, sondern auf der Haut bleiben. Das gilt zum Beispiel für Hautcremes und Lotionen. In Shampoos oder Duschgel darf er weiter verwendet werden.

Quelle: n-tv.de

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