In Anbetracht,dass R.Myelkarekin die Gesetze von Aserbaidschan eingehalten und respektiert hat, wurde er nicht in die ‘‘schwarze Liste‘‘ eingetragen.
Es ist zu bemerken,dass R.Myelkarek im Zeitraum vom 3-7 März 2017 in Aserbaidschan war und die Frontlinie besichtigt,sich mit den Flüchtlingen und Binnenvertriebenen getroffen und Informationen über den Kontlikf seitens Aserbaischans gesammelt hat. Am 19-20 März besuchte er die Gebiete von Aserbaidschan,die von Armenien besetzt wurden.
Zaur Bandaliyev
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