Seit einigen Wochen zeichnet sich jedoch das Gegenteil ab. Salafisten machen bundesweit unter "We love Muhammad" mobil. Sie verteilen in Einkaufsstraßen Bücher: nicht den Koran, sondern einen Text zur Geschichte des Propheten Mohammed, woraus sich der Titel der Missionare ableitet. Wer den Druck finanziert, ist unklar. Der Verfassungsschutz beobachtet die Truppe in Bund und Ländern. De Maizière lässt prüfen, ob "We love Muhammad" als Ersatzorganisation von "Die wahre Religion" ebenfalls der Garaus gemacht werden kann.
Noch ist der Verfassungsschutz dabei, "den Aufbau und die Struktur der neuen Organisation sowie Inhalt, Art und Wirkungsweise der der Kampagne zu Grunde liegenden Ideologie" aufzuklären. Das Auftreten der Bewegung beschränkt sich bislang offenkundig vor allem auf Metropolen und größere Städte wie Hamburg, Bremen, Berlin, München, Köln, Frankfurt am Main, Düsseldorf, Nürnberg, Bonn und einige mehr. Die Anhänger stellen ihre Aktivitäten jeweils bei Facebook zur Schau. Demnach sind sie auch in der Schweiz und Österreich unterwegs.
Ohne "verbotsfähige Strukturen" kein Verbot
Nach Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden in Bund und Ländern beteiligen sich etliche frühere "Lies!"-Sympathisanten an den Verteilungen der Biografien. "We love Muhammad" ist kein Verein und stützt sich stark auf Mundpropaganda und soziale Medien. Das erschwert dem Innenminister, die Bewegung als Nachfolgeorganisation der "Lies!"-Kampagne einzustufen. "Verboten werden kann nur, was verbotsfähige Strukturen aufweist", sagt Fabian Wittreck, Professor am Institut für Öffentliches Recht und Politik der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster.
Nach Einschätzung des Bundesamtes für Verfassungsschutz ist das Ziel der Bewegung sowohl die Verbreitung der salafistischen Ideologie als auch die Vernetzung der Szene. Das Aus für "Die wahre Religion" hatte de Maizière damit begründet, dass "mit der Koranübersetzung in der Hand Hassbotschaften und verfassungsfeindliche Ideologien verbreitet und Jugendliche mit Verschwörungstheorien radikalisiert" werden. Nach Erkenntnissen deutscher Sicherheitsbehörden gingen mindestens 140 Menschen nach der Teilnahme an "Lies!"-Aktionen nach Syrien oder in den Irak, um den sogenannten Islamischen Staat oder andere Terrororganisationen zu unterstützen.
Nach Angaben des Staatsrechtlers Friedhelm Hufen, Professor an der Mainzer Johannes-Gutenberg-Universität, ist für die Entscheidung, das Treiben von "We love Muhammad" zu untersagen, maßgeblich, ob es gegen "die verfassungsmäßige Ordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung" verstößt. Das Verbot von "Die wahre Religion" habe sich nicht gegen den Salafismus als solchen und auch nicht gegen die Koranverteilungen gerichtet. "Es beruht auf der mehrfach von führenden Kräften des Vereins, insbesondere Ibrahim Abou-Nagie, geäußerten Meinung, dass der wahre Islam mit der Demokratie nicht vereinbar sei und gläubige Muslime dem Koran und nicht den demokratischen Gesetzen zu folgen hätten."
Hufen zufolge muss für ein Verbot von "We love Muhammad" abermals der Nachweis verfassungsfeindlicher Ziele erfolgen. Das wäre nicht schwierig, wenn die neue Kampagne "von der Organisation, den führenden Personen und den Inhalten her die Arbeit von 'Lies!' fortführt". Doch diese Hürde müssen die Staatsschützer erst einmal nehmen. Die salafistischen Akteure scheinen die Rechtslage bestens zu kennen und agieren sehr vorsichtig.
Distanzierung vom IS würde keine Rolle spielen
Die Städte haben jedenfalls keine Handhabe, gegen die Missionare vorzugehen. Sie verzichten im Gegensatz zu "Lies!" auf Stände, weshalb sie ihre Straßengänge nicht anmelden müssen. Beim Hamburger Verfassungsschutz ist von einer "Handvoll mobiler Verteilaktionen" seit März die Rede, die "keiner Genehmigung beim zuständigen Bezirksamt bedürfen".
Beim bayerischen Verfassungsschutz heißt es: "Entscheidend ist, was letzten Endes mit den Buchverteilungen bezweckt wird. Und da gilt unser besonderes Augenmerk der Frage, ob für die salafistische Szene angeworben wird." Maßgebliche Organisatoren sind den Erkenntnissen der Staatsschützer zufolge Bilal Gümüs und Pierre Vogel, zwei in einschlägigen Kreisen populäre Führer der salafistischen Bewegung. Vogel hat sich öffentlich vom IS distanziert. Laut Professor Wittreck würde das in einem Verbotsverfahren allerdings keine Rolle spielen.
Nach Erkenntnissen des Bundesamtes für Verfassungsschutz startete "We love Muhammad" knapp eine Woche vor dem Verbot von "Die Wahre Religion" mit einer Ankündigung auf Facebook. Gümüs, ein Deutscher mit kurdischen Wurzeln, hatte sich im Frühjahr 2016 mit "Lies!"-Organisator Abou-Nagie überworfen. Gümüs und Vogel stellen "We love Muhammad" als Mittel dar zu zeigen, dass der Islam eine friedliche Religion sei.
Das Bundesinnenministerium äußert sich generell nicht zu den Erfolgsaussichten von Verbotsverfahren, "unabhängig davon, ob hierzu im Einzelfall überhaupt Anlass besteht". In mehreren Landesinnenministerien heißt es allerdings für den Fall, dass die Gruppierung nicht als Überbleibsel von "Die Wahre Religion" eingestuft werden kann: "Dann wird ein eigenes Verbotsverfahren geprüft."
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