Der EuGH hatte entschieden, dass europäische Internetnutzer grundsätzlich das "Recht auf Vergessen" bei Suchmaschinen wie Google haben. Seit Ende Mai 2014 können Betroffene bei Google Anträge stellen, um Links aus den Suchergebnissen des Konzerns löschen zu lassen.
Vor allem wollten Nutzer den Angaben zufolge Querverbindungen zu ihren Profilen im sozialen Netzwerk Facebook aus der Google-Suche löschen lassen. Auch andere Netzwerke wie Twitter, Google+ oder das Video-Portal YouTube waren demnach häufig betroffen.
In jedem der einzelnen Anträge wiege Google die "Datenschutzrechte der Einzelperson gegen das öffentliche Interesse an den Informationen ab", erklärte das Unternehmen. In Deutschland hätten demnach rund 48 Prozent der Ersuche von Einzelpersonen Erfolg gehabt - etwas mehr als im europäischen Durchschnitt mit 42 Prozent.
Als Beispiel für einen erfolgreichen Löschantrag in Deutschland gab Google den Fall einer Lehrerin an, der mehr als zehn Jahren wegen eines "geringfügigen Vergehens" verurteilt worden sei. Der Konzern löschte die Seiten aus den Suchergebnissen, die den Namen des Lehrers preisgaben.
Dem Antrag eines wegen Besitzes von kinderpornografischem Material verurteilten Priesters aus Frankreich gab Google dagegen nicht statt. Der Priester hatte den Internetkonzern demnach gebeten, alle Links zu Artikeln zu löschen, in denen über das Urteil und seinen Ausschluss aus der Kirche berichtet wurde.
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