Yeah, die prekäre Beschäftigung ist gesichert

  18 Dezember 2015    Gelesen: 954
Yeah, die prekäre Beschäftigung ist gesichert
Das Gesetz über akademische Zeitverträge wird reformiert. Das Ende des Wissenschaftsprekariats? Nein. Gebraucht werden Professuren. Es kommen schwammige Regeln.
Befristete Verträge, oft jahrelang. Teilzeitstellen, in denen Vollzeitengagement nötig ist, Forschung nach Feierabend, weil die Forschungszeit mit Lehre erfüllt werden muss. Und immer wieder neues Bangen um Forschungsmittel, Anschlussverträge und Perspektive: Die Arbeitsbedingungen vieler junge Wissenschaftler sind prekär. Mit solchen Beschäftigungsverhältnissen ist Deutschland geistige Elite mehr damit beschäftigt, sich Existenzsorgen zu machen, als alle Energie in die Forschung und Wissenschaft zu stecken. Nach einer Umfrage von ZEIT und ZEIT ONLINE unter jungen Forschern denken sogar 80 Prozent der Befragten darüber nach, aus der Wissenschaft auszusteigen.

Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) aus dem Jahr 2007 machte bisher Befristungen von bis zu sechs Jahren vor und sechs Jahren nach der Promotion möglich – in der Regel als Kettenbefristung mit immer wieder neuen Kurzverträgen. Befristet werden durfte entweder im Rahmen einer Promotion oder aufgrund von befristet zustehenden Drittmitteln. Das Ergebnis: 90 Prozent der wissenschaftlichen Mitarbeiter an deutschen Hochschulen hängen in einer Befristung fest. Und jeder zweite Vertrag hat nicht einmal eine Dauer von einem Jahr. Wer kann, geht ins Ausland, wo die wissenschaftlichen Bedingungen besser, das Einkommen höher und die Karrierewege planbarer sind.

All das sollte die Reform verbessern. Karrierewege unterhalb der Professorenebene sollen verlässlicher werden, Kurzbefristungen seltener. Dass es immerhin zur Reform gekommen ist, mögen einige als Erfolg sehen. Die Politik hat verstanden: Werden die Stellen für junge Forscher attraktiver, wird das auch der Wissenschaftsstandort Deutschland. Was wiederum auch die Forschung besser macht. Doch die gerade beschlossene Reform wird ihr Ziel verfehlen.

Künftig soll zwar die Befristungsdauer der angestrebten Qualifikation entsprechen. Aber das Gesetz macht keine Angaben darüber, was bei einer sachgrundlosen Qualifizierungsbefristung – wie es im Gesetz heißt – angemessen ist. Und das Gesetz ist nicht nur schwammig, sondern voll von Ausnahmeregelungen für die Laufzeiten. Sprich: doch kürzere Verträge. Darauf bestand vor allem die Hochschulrektorenkonferenz (HRK).

Gleichzeitig beseitigt das Gesetz nicht die Angst des wissenschaftlichen Prekariats, das mit Kettenverträgen immer wieder befristet angestellt wurde. Aber zumindest einen Job hatte. Die Reform soll diesem Nachwuchs eigentlich ein Gefühl von Sicherheit geben. Doch die Angst bleibt, denn es droht die Entlassung, wenn Befristungen erschwert werden. Das Grundproblem bleibt: Es gibt zu wenige Professuren und zu wenige feste Stellen darunter. Und damit keine Perspektive.

Sichere Arbeitsplätze sehen anders aus

Das hat auch Auswirkungen auf die Entscheidung: Gründe ich eine Familie? Man könnte dem Gesetz zugute halten: Familie und Beruf sollen jetzt besser vereinbar sein. Wer Kinder erzieht, dessen Vertrag soll zwei Jahre länger gelten. Das aber dürfte für die meisten Doktoranden irrelevant sein, da sie angesichts der Zustände die Familiengründung auf die ferne Zukunft schieben. Oder ganz verzichten.
Das Gesetz bietet dem Wissenschaftsnachwuchs vor allem eins: einen Rechtsanspruch auf prekäre Beschäftigung.

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