Am 19. Februar hatte Musk sinngemäß über Twitter verbreitet, dass Tesla im laufenden Jahr eine halbe Million Autos verkaufen werde. Das hätte er aus Sicht der US-Börsenaufsicht SEC nicht tun dürfen. Sie hat gerichtliche Schritte beantragt. Ein Bundesrichter in New York wurde nach DPA-Angaben aufgefordert, den Unternehmer der Missachtung des Gerichts für schuldig zu befinden. Die Tesla-Aktie fiel daraufhin nachbörslich zeitweise um mehr als fünf Prozent, berichtet die Agentur.
Musk darf Nachrichten, die die Finanzmärkte bewegen könnten, eigentlich nicht mehr eigenmächtig absetzen. Grund: Er hatte im August vergangenen Jahres – auch über Twitter – die Nachricht verbreitet, sein Unternehmen zum Aktienkurs von 420 Dollar privatisieren, also von der Börse nehmen zu wollen. Die teure Finanzierung dieses Vorhabens sei „gesichert“, hieß es. Die Tesla-Aktie schoss dadurch nach oben. Doch die Behauptung entpuppte sich laut SEC als haltlos. Es folgte eine Klage der Aufsicht wegen Marktmanipulation.
Zwar einigten sich der Tesla-Chef und die SEC auf einen Ausgleich. Musk musste neben Geldstrafen auch Zugeständnisse machen, um seinen Chefposten behalten zu können. Diese verbieten ihm unter anderem, marktbewegende Nachrichten eigenmächtig über seine Social-Media-Kanäle (also Twitter) zu verbreiten. Musk muss sich seitdem alle Tweets und andere Nachrichten vom Unternehmen genehmigen lassen, wenn diese einen Einfluss auf den Aktienkurs haben könnten.
Musk behauptet, der Inhalt des jüngsten Tweets über die Produktionserwartungen in diesem Jahr gebe das wieder, was Tesla schon auf der Jahreshauptversammlung im Januar bekannt gegeben hatte. Die US-Börsenaufsicht sieht das anders. Welche Konsequenzen Musk nun drohen, ist laut DPA schwer einzuschätzen. Auf jeden Fall könnten auf den viel beschäftigten Unternehmer lästige Gerichtstermine zukommen.
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