Wiedeking soll für zwei Jahre und sechs Monate ins Gefängnis gehen, wie die Staatsanwaltschaft nach mehr als fünf Stunden Plädoyer forderte. Für Härter sahen sie drei Monate weniger Freiheitsstrafe vor, weil er im Zusammenhang mit dem gescheiterten Übernahmeversuch 2013 schon wegen Kreditbetrugs zu einer Geldstrafe verurteilt worden war. Beide sollen nach dem Willen der Staatsanwaltschaft zudem eine Million Euro Bußgeld zahlen. Wiedeking und Härter hatten die Vorwürfe bestritten. Die Verteidiger erklärten, die Argumente der Staatsanwaltschaft seien nicht nachvollziehbar. „Unsere Mandanten Wiedeking und Härter sind von allen Vorwürfen freizusprechen“, sagte Rechtsanwalt Walther Graf. Die Verteidiger halten ihre Plädoyers am 25. Februar, das Urteil soll am 4. März fallen.
Für die mit angeklagte Porsche SE forderte die Staatsanwaltschaft eine Geldbuße von insgesamt 807 Millionen Euro. Der von den Familien Porsche und Piech kontrollierte VW-Großaktionär soll damit 805 Millionen Euro für den erlangten wirtschaftlichen Vorteil zahlen. Denn durch die Bekanntgabe des Übernahmeplans kam es zu einer Kursexplosion der VW-Stammaktien, die Porsche Verluste durch Optionsgeschäfte erspart haben soll. Anleger, darunter viele Hedge-Fonds, hatten auf fallende Kurse gesetzt und erlitten Verluste – sie kämpfen noch immer vor Gericht um rund fünf Milliarden Euro Schadensersatz von Porsche dafür.
In dem seit Oktober laufenden Prozess hatten ein Gutachten und zahlreiche Zeugenaussagen die beiden Anklagen der Strafverfolger nicht erhärtet. Die Staatsanwälte stützen ihre Vorwürfe deshalb auf Indizien. Wiedeking hatte von März bis Oktober den Übernahmeplan dementieren lassen und argumentierte, es sei bis zur Bekanntgabe nur eine theoretisches Szenario gewesen. Im übrigen hätte Firmenpatriarch Ferdinand Piech, der im vergangenen Jahr seinen Posten als VW-Aufsichtsratschef aufgegeben hatte, das Vorhaben blockiert.
Die Staatsanwaltschaft erklärte, Wiedeking und Härter hätten spätestens im März die VW-Übernahme beschlossen – jedoch verdeckt, weshalb es keine Zeugen und Dokumente gebe. Als Beweis betrachten sie die milliardenschweren Optionsgeschäfte mit VW-Aktien und Kreditlinien, die weit über den Finanzbedarf der angeblich zunächst nur angestrebten Aufstockung von 30 auf 51 Prozent überstiegen hätten. Bei der Bekanntgabe des Plans im Oktober liegt es Staatsanwalt Wagenpfeil zufolge auf der Hand, dass Härter den Kurs nach oben treiben wollte. Porsche erklärte an einem Sonntag, über Bestände und Optionen bereits auf 74,1 Prozent der VW-Aktien Zugriff zu haben und über 75 Prozent beherrschen zu wollen. Ein Kurssturz in der Woche davor hätte dem Unternehmen sieben Milliarden Euro Verlust eingebrockt, der sich bei gleichbleibendem Kurs noch erhöht hätte. Mit der Pressemitteilung damals habe Porsche sein Eigeninteresse verschleiert, erklärte Wagenpfeil. „Es war ein klassisches Bump and Dump – das Hochjubeln des Kurses zum eigenen Vorteil.“
Tags: