Angesichts des Protestes der Ukraine gegen die geplante Lieferung der gewarteten russischen Nord-Stream-1-Turbine von Kanada hat die Bundesregierung darauf verwiesen, dies falle nicht unter EU-Sanktionen. Eine Regierungssprecherin sagte, man habe die Kritik der Ukraine zur Kenntnis genommen. Die EU-Sanktionen beträfen aber nicht den Gastransit. Dies sei auch aus gutem Grund so. Bei den Sanktionen gegen Russland sei ein entscheidendes Kriterium, dass diese der EU und Deutschland nicht mehr schaden sollen als Russland.
Mit der Lieferung der Turbine sieht man in Berlin keinen Grund mehr für eine Gas-Lieferkürzung durch Russland. "Damit fällt der Grund weg, warum nicht wieder mehr Gas fließen kann", sagte die stellvertretende Regierungssprecherin Christiane Hoffmann. Moskau hatte am Freitag angekündigt, im Fall einer Rückkehr seiner reparierten Gasturbine aus Kanada die Energielieferungen durch die gedrosselte Ostseepipeline Nord Stream 1 wieder hochfahren zu wollen.
In einer am Sonntag veröffentlichten Erklärung von Außen- und Energieministerium in Kiew hieß es, man sei "zutiefst enttäuscht" über die Entscheidung der kanadischen Regierung, im Fall der Turbine eine Ausnahme von den gegen Russland verhängten Sanktionen zu machen. "Wir fordern die kanadische Regierung auf, diese Entscheidung zu überdenken und die Integrität des Sanktionssystems sicherzustellen."
Der russische Energiekonzern Gazprom hatte Mitte Juni seine Gaslieferungen nach Deutschland durch die Ostseepipeline Nord Stream 1 reduziert. Begründet wurde das in Moskau mit der fehlenden Turbine, die nach Wartungsarbeiten sanktionsbedingt nicht aus Kanada zurückgeliefert werden kann. Nun will Kanada die Turbine erst nach Deutschland schicken lassen, statt direkt nach Russland. Von dem für Bodenschätze zuständigen kanadischen Minister Jonathan Wilkinson kam die Ankündigung, dass es eine "zeitlich begrenzte und widerrufbare Erlaubnis" geben werde, die Turbine nach Deutschland zu schicken.
Siemens Energy will die Turbine "so schnell wie möglich zu ihrem Einsatzort" bringen, hieß es. Das fragliche Gerät ist eine sogenannte aeroderivative Gasturbine. Diese können angesichts ihrer geringeren Größe - wenn notwendig - auch per Flugzeug transportiert werden.
Quelle: ntv.de, jug/dpa
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