Formal festlegen muss den Termin Bundespräsident Joachim Gauck. Das Staatsoberhaupt folgt aber in der Regel dem Vorschlag der Regierung.
Vor der Entscheidung über den Termin wurden nach Angaben eines Sprechers des Innenministeriums die Fraktionen sowie die Bundesländer konsultiert. Das ausgewählte Datum sei sowohl von CDU/CSU als auch von der SPD unterstützt worden, die Grünen hätten sich nicht geäußert. Die Linksfraktion habe einen anderen Termin favorisiert. Auch 15 der 16 Bundesländer hätten den 24. September als Wahltag unterstützt.
Laut Grundgesetz muss eine Neuwahl frühestens 46, spätestens 48 Monate nach Beginn der Wahlperiode abgehalten werden. Die laufende Legislaturperiode begann am 22. Oktober 2013. Die Wahlen müssen an einem Sonntag oder gesetzlichen Feiertag stattfinden.
Quelle : spiegel.de
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