Da an einer Baustelle ein Hinweisschild zur Geschwindigkeitsbegrenzung fehlte, waren zahlreiche Autofahrer auf der A3 zu Unrecht geblitzt worden. Wegen des Baus einer Lärmschutzwand war dort im Februar 2016 die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 auf 60 Kilometer pro Stunde reduziert worden.
"Dass wir die laufenden Verfahren einstellen, ist eine Selbstverständlichkeit. Aber ich fühle mich auch denjenigen gegenüber verpflichtet, deren Verfahren rechtskräftig abgeschlossen sind", hatte Kölns Oberbürgermeisterin Henriette Reker (parteilos) zu dem Fall mitgeteilt.
Zuvor hatte die Stadt argumentiert, gezahlte Verfahren seien rechtswirksam und abgeschlossen. Eine Wiederaufnahme sei nur unter besonderen Voraussetzungen möglich - zum Beispiel wenn das Bußgeld 250 Euro übersteige.
Der Stadtverwaltung zufolge geht es um 400.000 Fälle, in denen Autofahrer von Februar bis Dezember am Heumarer Dreieck geblitzt worden waren. Die SPD-Fraktion forderte im Rat der Stadt, das Geld an die Betroffenen zurückzuzahlen. 2016 hatte die Überwachungsanlage laut Ordnungsamt 13 Millionen Euro Bußgeld eingespült.
Quelle : spiegel.de
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