Dazu legte die Bundestagsfraktion einen Gesetzentwurf vor. Demnach sollen Unternehmen die Millionenzahlungen an ihre Spitzenmanager künftig in geringerem Umfang als Betriebsausgaben von der Steuer absetzen können. Vorgesehen ist eine Grenze von 500.000 Euro pro Jahr. Außerdem soll ein Maximalverhältnis zwischen der Vorstandsvergütung und dem Durchschnittsgehalt im Unternehmen festgelegt werden. Vorgeschlagen wird auch, dass der Aufsichtsrat bei schlechten Leistungen der Führungskräfte die Bezüge herabsetzen kann. SPD-Fraktionschef Oppermann sagte, man habe in Deutschland keinen Raubtier-Kapitalismus, sondern das Leitbild der sozialen Makrtwirtschaft. In manchen Vorstandsetagen scheinen aber Maß und Mittel verloren gegangen zu sein.
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