Der Kläger wirft dem Kloster vor, ihn ununterbrochen zur Arbeit angehalten zu haben. Der Mönch soll nach Angaben seines Anwalts oft zwei Monate hindurch ohne Ruhetage gearbeitet haben. Der Japaner hatte bereits die Unterstützung eines lokalen Vertretungsbüros für Arbeitnehmer in Anspruch genommen, das bestätigte, dass solche Bedingungen der Begriffsbestimmung für Überstundenarbeit entspreche.
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