Das Bundesverfassungsgericht lehnte es ab, die dafür notwendige Schuldenaufnahme durch die EU zu stoppen. Der Eilantrag einer Bürgerinitiative um den AfD-Gründer Lucke wurde zurückgewiesen. Damit kann Bundespräsident Steinmeier das entsprechende Gesetz unterzeichnen.
Der Bundestag hatte der gemeinsamen Schuldenaufnahme der EU-Länder für den Wiederaufbaufonds am 25. März mit Zwei-Drittel-Mehrheit zugestimmt, der Bundesrat folgte einen Tag später.
Die Kläger hatten argumentiert, die EU-Verträge würden eine gemeinsame Schuldenaufnahme verbieten.
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